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Frankfurt auf dem Weg zur Passivhaushauptstadt

Vorlagentyp: NR GRÜNE

Begründung

Passivhaushauptstadt Die bereits realisierten oder noch in der Bauphase befindlichen Objekte, die von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Passivhausbauweise errichtet werden, belaufen sich inzwischen auf knapp 400 Wohnungen. Die Tendenz ist steigend, denn weitere Projekte sind in Planung. Auch städtische Bauvorhaben von Schulen und Kitas werden in Passivhausbauweise getätigt. Die aktuell von der Hessischen Landesregierung in Auftrag gegebene Studie zum Klimawandel wie auch weitere Untersuchungen (z.B. britische Stern-Studie) zeigen, dass noch viele Anstrengungen zur CO2 -Reduktion unternommen werden müssen, um einen drastischen Temperaturanstieg, Wetterkatastrophen und Überschwemmungen möglichst gering zu halten. Vom Endenergieverbrauch der Haushalte und Wohnungen entfallen bei bestehenden Gebäuden 90% des Verbrauchs auf die Heizung (und Warmwasser). Passivhäuser sparen 90% dieses bei der Beheizung von Gebäuden anfallenden Energieverbrauches ein , und tragen somit auch massiv zur Emissionsreduktion bei. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt außerordentlich das Engagement der Wohnungsbaugesellschaften ABG und Nassauische Heimstätte, u.a. bezüglich der Umsetzung der Passivhausbauweise bei Neu- und Altbauten.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Veräußerung städtischer Grundstücke (Verkauf oder Erbpacht) vertraglich zu vereinbaren, dass im Falle einer Bebauung der Neubau in Passivbauweise entsteht. Sollte dies aus baulichen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, sollte das zu errichtende Gebäude eine um 30 Prozent bessere Energieeffizienz aufweisen, als dies in der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) vorgegeben ist, d.h. es soll eine Unterschreitung der EnEV um 30 % erreicht werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2006, NR 207 Betreff: Frankfurt auf dem Weg zur Passivhaushauptstadt Die bereits realisierten oder noch in der Bauphase befindlichen Objekte, die von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Passivhausbauweise errichtet werden, belaufen sich inzwischen auf knapp 400 Wohnungen. Die Tendenz ist steigend, denn weitere Projekte sind in Planung. Auch städtische Bauvorhaben von Schulen und Kitas werden in Passivhausbauweise getätigt. Die aktuell von der Hessischen Landesregierung in Auftrag gegebene Studie zum Klimawandel wie auch weitere Untersuchungen (z.B. britische Stern-Studie) zeigen, dass noch viele Anstrengungen zur CO2 -Reduktion unternommen werden müssen, um einen drastischen Temperaturanstieg, Wetterkatastrophen und Überschwemmungen möglichst gering zu halten. Vom Endenergieverbrauch der Haushalte und Wohnungen entfallen bei bestehenden Gebäuden 90% des Verbrauchs auf die Heizung (und Warmwasser). Passivhäuser sparen 90% dieses bei der Beheizung von Gebäuden anfallenden Energieverbrauches ein , und tragen somit auch massiv zur Emissionsreduktion bei. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt außerordentlich das Engagement der Wohnungsbaugesellschaften ABG und Nassauische Heimstätte, u.a. bezüglich der Umsetzung der Passivhausbauweise bei Neu- und Altbauten. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Veräußerung städtischer Grundstücke (Verkauf oder Erbpacht) vertraglich zu vereinbaren, dass im Falle einer Bebauung der Neubau in Passivbauweise entsteht. Sollte dies aus baulichen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, sollte das zu errichtende Gebäude eine um 30 Prozent bessere Energieeffizienz aufweisen, als dies in der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) vorgegeben ist, d.h. es soll eine Unterschreitung der EnEV um 30 % erreicht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.08.2006, B 332 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.08.2007, B 574 Bericht des Magistrats vom 18.08.2008, B 511 Bericht des Magistrats vom 21.05.2010, B 345 Bericht des Magistrats vom 04.10.2011, B 412 Auskunftsersuchen vom 15.09.2020, V 1752 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.11.2006 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2006, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 332 = Kenntnis, NR 207 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) REP und NPD (B 332 = Kenntnis, NR 207 = Ablehnung) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2006, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 332 dient zur Kenntnis. 2. a) Der Vorlage NR 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Heumann, Feldmayer und Sautner dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX/E.L. (= Zurückweisung) zu 2. zu a) Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF gegen FDP, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 974, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2006