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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

In der angeführten M 79 trägt der Magistrat die Absicht vor, die o.g. Flurstücke an die "Realconcept Gesellschaft für Beteiligungen mBH" zu verkaufen. Vor dem Hintergrund einer verbesserten Gesamterscheinung des Geländes ist ein Verkauf dieser städtischen Arrondierungsflächen prinzipiell zu vertreten. In der Begründung ist u.a. aufgeführt, auf dem Gelände stünden "nicht schützenswerte Bäume". Laut Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11. 2006 (NR 207) und 29.06.2007 (NR 522) sowie der Beschlussausfertigung §974 zur B 332 vom 16.11.2006 gilt die Forderung nach einem Passivhausstandard auf Geländen, die von der Stadt verkauft werden, nur für Neubauten. Dennoch sollte in dem hier betroffenen Fall zumindest ein gleichwertiges energetisches Konzept vorgelegt werden. Das ist in Zeiten der Klimakrise eine Notwendigkeit und die Sanierung entsprechend des Passivhausstandards oder ähnlichen energetischen Konzepten unerlässlich, da gerade die energetische Transformierung von Bestandsgebäuden wesentlich sind, um die CO2-Emissionen zu reduzieren und somit der Vision Frankfurts, klimaneutrale Stadt zu sein, näher zu kommen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2020, OF 519/7 Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Rödelheim, Flur 17, Flurstück 37/5 und Teilflächen der Flurstücke 37/3, 62/4 und 62/5 In der angeführten M 79 trägt der Magistrat die Absicht vor, die o.g. Flurstücke an die "Realconcept Gesellschaft für Beteiligungen mBH" zu verkaufen. Vor dem Hintergrund einer verbesserten Gesamterscheinung des Geländes ist ein Verkauf dieser städtischen Arrondierungsflächen prinzipiell zu vertreten. In der Begründung ist u.a. aufgeführt, auf dem Gelände stünden "nicht schützenswerte Bäume". Laut Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11. 2006 (NR 207) und 29.06.2007 (NR 522) sowie der Beschlussausfertigung §974 zur B 332 vom 16.11.2006 gilt die Forderung nach einem Passivhausstandard auf Geländen, die von der Stadt verkauft werden, nur für Neubauten. Dennoch sollte in dem hier betroffenen Fall zumindest ein gleichwertiges energetisches Konzept vorgelegt werden. Das ist in Zeiten der Klimakrise eine Notwendigkeit und die Sanierung entsprechend des Passivhausstandards oder ähnlichen energetischen Konzepten unerlässlich, da gerade die energetische Transformierung von Bestandsgebäuden wesentlich sind, um die CO2-Emissionen zu reduzieren und somit der Vision Frankfurts, klimaneutrale Stadt zu sein, näher zu kommen. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Laut der o.g. Beschlüsse ist Sanierung hin zu Passivhausstandard bei Bestandsgebäuden, die sich auf städtisch verkauftem Gelände befinden, nicht vorgegeben. Wurde dennoch in Verhandlungen mit dem Käufer versucht, die Dringlichkeit und Notwendigkeit einer energetischen Sanierung deutlich zu machen? 2. Welches andere energetische Konzept, wenn nicht Passivhausstandard, wird stattdessen von dem Käufer verfolgt oder wurde mit ihm vereinbart? Wurden durch ein entsprechendes Programm Anreize beispielsweise für die Unterschreitung der aktuellen Energieeinsparungsverordnung um mindestens 30 % oder auch für den KfW 40 - Standard gesetzt? 3. Auf welchen Kriterien basiert die Einschätzung von "nicht erhaltenswerten Bäumen"? Gibt es die Möglichkeit, die Verkehrsfläche zu erschließen und die Bäume (teilweise) zu bewahren? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2020, M 79 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1752 2020 1. Der Vorlage M 79 wird unter Hinweis auf V 1752 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 519/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU und FARBECHTE (= Ablehnung) zu 2. SPD und GRÜNE gegen CDU, FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung); FARBECHTE und Herr Richter (= Enthaltung)

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

42
42. Sitzung OBR 7
TO I
✓ Angenommen

zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU und FARBECHTE (= Ablehnung); zu 2. SPD und GRÜNE gegen CDU, FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung); FARBECHTE und Herr Richter (= Enthaltung)

Ablehnung:
CDU FARBECHTE
Annahme:
SPD GRÜNE FDP fraktionslos
42
42. Sitzung OBR 7
TO I
✕ Abgelehnt

zu 2. SPD und GRÜNE gegen CDU, FDP und Frau Lämmer (= Ablehnung); FARBECHTE und Herr Richter (= Enthaltung)

Ablehnung:
CDU FDP Frau Lämmer
Annahme:
SPD GRÜNE
Enthaltung:
FARBECHTE Herr Richter