Fragen zu Bernadottestraße 57
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 14.06.2018, V 919
entstanden aus Vorlage:
OF 298/8 vom
28.05.2018 Betreff: Fragen zu Bernadottestraße 57
Vorgang: V 457/17 OBR 8; ST
1651/17 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. ob und welche Ergebnisse aus Antwort zu Ziffer 2.
der Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1651, vorliegen; 2. ob gegen das Abstellen eines abgemeldeten Pkws auf
dem Grundstück (hinter dem Bauzaun) etwas unternommen werden kann, 3. ob sich der Bauzaun ausschließlich auf dem
Grundstück oder (zumindest teilweise) auf öffentlicher Fläche befindet
(gegenüber Bernadottestraße 49) bzw. sich auf dem Grundstück befindet, zu dem
der Spielplatz (Im Weimel 12) gehört und 4. ob gegen den starken Bewuchs auf dem Gelände mit
hineinragen in den Spielplatz etwas unternommen werden kann? Begründung: Zu 1. In der ST 1651 vom 04.09.2017 wurde unter Punkt 2.
mitgeteilt: Der Magistrat hat keine rechtlichen
Möglichkeiten, eine Bebauung des Areals gegen den Willen des Eigentümers
durchzusetzen. Der Magistrat wird aber die Anfrage des Ortsbeirats zum Anlass
nehmen, um zu prüfen, ob mit Unterstützung eines Stadtteilarchitekten eine
Fortsetzung des Bauvorhabens erreicht werden kann. Zu 2. Auf dem Grundstück hinter dem Bauzaun ist ein
abgemeldetes Fahrzeug (Pkw) abgestellt. Das Fahrzeug könnte zudem auch noch in
die Baugrube abrutschen. Zu 3. Wenn man die Flucht der Grenzen der jeweils
benachbarten Grundstücke zum Maßstab nimmt, dann erscheint es so, dass sich der
Bauzaun nicht ausschließlich auf dem Grundstück Bernadottestraße 57
befindet. Zu 4. Der Bewuchs auf dem Grundstück Bernadottestraße 57
ragt in den Bereich des Spielplatzes vor dem Gebäude Im Weimel 12. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.05.2017, V 457
Stellungnahme
des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1651
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.10.2018, ST 1980
Aktenzeichen: 63 0