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Außengastronomie: Überschreitung der Auflagen am Beispiel Sommergärten Berger Straße und Harvey.s am Friedberger Platz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 194 Betreff: Außengastronomie: Überschreitung der Auflagen am Beispiel Sommergärten Berger Straße und Harvey's am Friedberger Platz Der Außengastronomiebereich des Sommergartens des Harvey's, Bornheimer Landstraße 64 wurde im Rahmen eines Ortstermins am 27.8.2013 eingehend überprüft. Die möglichen Sommergartenflächen wurden neu vermessen und mit dem Betreiber des Sommergartens besprochen. Für die Erteilung der neuen Sondernutzungserlaubnis ab 25.10.2013 wurden 3 Teilflächen markiert und freie Mindestgehwegbreiten von 2m, 2,50m und 3m an den entsprechenden Stellen verfügt. Die Flächen vor dem Harvey's wurden optisch markiert. Grundsätzlich sind die Auflagen sowie die jeweils gültigen Lagepläne Bestandteil jeder Sondernutzungserlaubnis. Sie werden jeder Erlaubnis beigefügt und sind zwingend zu beachten. Seit Erteilung der letzten Sondernutzungserlaubnis ab 25.10.2013 wurden für das Harvey's bisher keine Verstöße gemeldet. Es ist beabsichtigt, auch die Sommergärten auf der Berger Straße in den nächsten Wochen neu zu überprüfen. Auch im Bereich der Berger Straße sind Mindestgehwegbreiten nicht unter 1,50m verfügt. Aufgrund des dort herrschenden hohen Fußgängerlaufs werden auf der Berger Straße je nach Straßenabschnitt höhere frei zu haltende Mindestgehwegbreiten mit bis zu 2,80m festgesetzt. Die Überwachung auf Einhaltung der Auflagen oder in Beschwerdefällen erfolgt durch die Stadtpolizei im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Nachgewiesene Verstöße gegen die Auflagen zum Beispiel wegen Überbauungen von genehmigtem Flächen, werden entsprechend geahndet und mit Bußgeldern und zusätzlichen Sondernutzungsgebühren für die unerlaubte Inanspruchnahme belegt. Ohne nachgewiesene dauerhafte Verstöße ist eine Versagung der Sommergartenflächen rechtlich bei genügend freien Flächen nur schwer durchsetzbar. Bisher wurden aufgrund von Verstößen gegen die Auflagen keine Sommergartenflächen abgelehnt, da die Stadt Frankfurt die Belebung der öffentlichen Räume grundsätzlich wünscht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2659 Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3152