Fußverkehr Berger Straße
Begründung
In der Stellungnahme ST 194 vom 03.02.2014 für den Ortsbeirat 3 heißt es: "Auch im Bereich der Berger Straße sind Mindestgehwegbreiten nicht unter 1,50m verfügt. Aufgrund des dort herrschenden hohen Fußgängerlaufs werden auf der Berger Straße je nach Straßenabschnitt höhere frei zu haltende Mindestgehwegbreiten mit bis zu 2,80m festgesetzt." Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob diese Aussage auch für die Bornheimer Abschnitte der Berger Straße gelten, welche konkreten Mindestgehwegbreiten festgesetzt sind (vollständige Angaben für den Bereich von Höhenstraße bis Kirchnerschule), und wie er "frei zu haltende Mindestgehwegbreiten" definiert.
Inhalt
Antrag vom 29.04.2014, OF 374/4
Betreff: Fußverkehr Berger Straße In der Stellungnahme ST 194 vom 03.02.2014 für den Ortsbeirat 3 heißt es: "Auch im Bereich der Berger Straße sind Mindestgehwegbreiten nicht unter 1,50m verfügt. Aufgrund des dort herrschenden hohen Fußgängerlaufs werden auf der Berger Straße je nach Straßenabschnitt höhere frei zu haltende Mindestgehwegbreiten mit bis zu 2,80m festgesetzt." Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob diese Aussage auch für die Bornheimer Abschnitte der Berger Straße gelten, welche konkreten Mindestgehwegbreiten festgesetzt sind (vollständige Angaben für den Bereich von Höhenstraße bis Kirchnerschule), und wie er "frei zu haltende Mindestgehwegbreiten" definiert.Beratung im Ortsbeirat: 4