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Fußverkehr Berger Straße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

In der Stellungnahme ST 194 vom 03.02.2014 für den Ortsbeirat 3 heißt es: "Auch im Bereich der Berger Straße sind Mindestgehwegbreiten nicht unter 1,50m verfügt. Aufgrund des dort herrschenden hohen Fußgängerlaufs werden auf der Berger Straße je nach Straßenabschnitt höhere frei zu haltende Mindestgehwegbreiten mit bis zu 2,80m festgesetzt." Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob diese Aussage auch für die Bornheimer Abschnitte der Berger Straße gelten, welche konkreten Mindestgehwegbreiten festgesetzt sind (vollständige Angaben für den Bereich von Höhenstraße bis Kirchnerschule), und wie er "frei zu haltende Mindestgehwegbreiten" definiert.

Inhalt

Antrag vom 29.04.2014, OF 374/4

Betreff: Fußverkehr Berger Straße In der Stellungnahme ST 194 vom 03.02.2014 für den Ortsbeirat 3 heißt es: "Auch im Bereich der Berger Straße sind Mindestgehwegbreiten nicht unter 1,50m verfügt. Aufgrund des dort herrschenden hohen Fußgängerlaufs werden auf der Berger Straße je nach Straßenabschnitt höhere frei zu haltende Mindestgehwegbreiten mit bis zu 2,80m festgesetzt." Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob diese Aussage auch für die Bornheimer Abschnitte der Berger Straße gelten, welche konkreten Mindestgehwegbreiten festgesetzt sind (vollständige Angaben für den Bereich von Höhenstraße bis Kirchnerschule), und wie er "frei zu haltende Mindestgehwegbreiten" definiert.Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 30
OBR 4
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3152 2014 Die Vorlage OF 374/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Punkt 2 das Wort "Kirchnerschule" durch "Fünffingerplätzchen" ersetzt wird.
Zustimmung:
Grüne Linke
Ablehnung:
CDU Freie Wähler