Fußverkehr Berger Straße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
In der Stellungnahme ST 194 vom 03.02.2014 für den Ortsbeirat 3 heißt es: "Auch im Bereich der Berger Straße sind Mindestgehwegbreiten nicht unter 1,50m verfügt. Aufgrund des dort herrschenden hohen Fußgängerlaufs werden auf der Berger Straße je nach Straßenabschnitt höhere frei zu haltende Mindestgehwegbreiten mit bis zu 2,80m festgesetzt." Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob diese Aussage auch für die Bornheimer Abschnitte der Berger Straße gelten, welche konkreten Mindestgehwegbreiten festgesetzt sind (vollständige Angaben für den Bereich von Höhenstraße bis Kirchnerschule), und wie er "frei zu haltende Mindestgehwegbreiten" definiert.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2014, OF 374/4
Betreff: Fußverkehr Berger Straße In der Stellungnahme ST 194 vom 03.02.2014 für den
Ortsbeirat 3 heißt es: "Auch im Bereich der Berger Straße sind
Mindestgehwegbreiten nicht unter 1,50m verfügt. Aufgrund des dort herrschenden
hohen Fußgängerlaufs werden auf der Berger Straße je nach Straßenabschnitt
höhere frei zu haltende Mindestgehwegbreiten mit bis zu 2,80m
festgesetzt." Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob diese
Aussage auch für die Bornheimer Abschnitte der Berger Straße gelten, welche
konkreten Mindestgehwegbreiten festgesetzt sind (vollständige Angaben für den
Bereich von Höhenstraße bis Kirchnerschule), und wie er "frei zu haltende
Mindestgehwegbreiten" definiert. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4
am 13.05.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3152 2014
Die
Vorlage OF 374/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Punkt 2 das Wort
"Kirchnerschule" durch "Fünffingerplätzchen" ersetzt
wird. Abstimmung: GRÜNE und LINKE.
gegen CDU, 1 SPD, FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 SPD