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Fußverkehr Berger Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2014, OM 3152 entstanden aus Vorlage: OF 374/4 vom 29.04.2014 Betreff: Fußverkehr Berger Straße Vorgang: ST 194/14 In der Stellungnahme vom 03.02.2014, ST 194, für den Ortsbeirat 3 heißt es: "Auch im Bereich der Berger Straße sind Mindestgehwegbreiten nicht unter 1,50 Metern verfügt. Aufgrund des dort herrschenden hohen Fußgängerlaufs werden auf der Berger Straße je nach Straßenabschnitt höhere frei zu haltende Mindestgehwegbreiten mit bis zu 2,80 Metern festgesetzt." Der Magistrat wird gebeten zu berichten, - ob diese Aussage auch für die Bornheimer Abschnitte der Berger Straße gelten; - welche konkreten Mindestgehwegbreiten festgesetzt sind (vollständige Angaben für den Bereich von Höhenstraße bis Fünffingerplätzchen); - und wie er "frei zu haltende Mindestgehwegbreiten" definiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 194 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1241 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 66 2