Fußverkehr Berger Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 13.05.2014, OM 3152 entstanden aus Vorlage:
OF 374/4 vom
29.04.2014 Betreff: Fußverkehr Berger Straße Vorgang:
ST 194/14 In der Stellungnahme vom 03.02.2014, ST 194, für
den Ortsbeirat 3 heißt es: "Auch im Bereich der Berger Straße sind
Mindestgehwegbreiten nicht unter 1,50 Metern verfügt. Aufgrund des dort
herrschenden hohen Fußgängerlaufs werden auf der Berger Straße je nach
Straßenabschnitt höhere frei zu haltende Mindestgehwegbreiten mit bis zu
2,80 Metern festgesetzt." Der Magistrat wird gebeten zu berichten, - ob diese Aussage auch für die
Bornheimer Abschnitte der Berger Straße gelten; - welche konkreten Mindestgehwegbreiten festgesetzt
sind (vollständige Angaben für den Bereich von Höhenstraße bis
Fünffingerplätzchen); - und
wie er "frei zu haltende Mindestgehwegbreiten" definiert. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.02.2014, ST 194
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.09.2014, ST 1241
Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 66 2