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Eröffnung des Europagartens

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Flächen des Europagartens können nach wie vor nicht betreten werden. Die Stadt Frankfurt am Main ist einem Rechtsstreit zwischen dem Projektentwickler und der Baufirma beigetreten, weil immer noch offensichtliche Mängel an der Rasenfläche, aber auch an den Bäumen bestehen. Daher kann und darf der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die Flächen nicht in seine Zuständigkeit übernehmen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat Anfang August 2020 einen eigenen Gutachter damit beauftragt, die Flächen nochmals zu untersuchen, um die Ursachen für die Mängel zu klären. Würde die Stadt Frankfurt am Main vor Klärung der Ursachen die Flächen zur Nutzung freigeben, könnten später teure Zusatzmaßnahmen notwendig werden, deren Ausmaß derzeit nicht einzuschätzen ist. Aufgrund des Rechtsstreits ist aktuell nicht absehbar, wann mit einer Abnahme und somit Öffnung der Fläche für die Anwohner/-innen zu rechnen ist.