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a) Ringbuslinien mit Minibussen b) Minibuslinie für das Nordend: Das Nordend muss attraktiver werden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1595 Betreff: a) Ringbuslinien mit Minibussen b) Minibuslinie für das Nordend: Das Nordend muss attraktiver werden 2011 wurde im Rahmen einer gutachterlichen Untersuchung zur Weiterentwicklung des Busnetzes in den Stadtteilen geprüft, ob die Einrichtung einer neuen Buslinie im Nordend möglich ist. Basis hierfür bildete die Anregung des Ortsbeirates OM 4113 vom 15.4.2010, die vorschlägt, für das Nordend zur Verbesserung der Nahmobilität eine Quartierbuslinie einzurichten. Das Ergebnis wurde Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates am 23. Februar 2012 präsentiert und zusammen mit den in der Anregung OM 687 vom 01.12.2011 formulierten Vorschlägen beraten. Dabei wurde für die von traffiQ bzw. vom Gutachter vorgeschlagene Variante grundsätzlich Einvernehmen erzielt. Der Linienweg über "Eschenheimer Tor - Oeder Weg - Glauburgstraße - Friedberger Landstraße - Friedberger Platz - Bornheimer Landstraße - Berger Straße - Merianplatz - (Herderstraße - Elkenbachstraße bzw. Baumweg - Sandweg) - Bornheimer Landstraße - Lenaustraße - Glauburgstraße - Oder Weg - Querstraße - Eschenheimer Tor" beinhaltet Kosten in Höhe von rund 420.000 € pro Jahr. Dem gegenüber stehen jedoch keine nennenswerten zusätzlichen Einnahmen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Nordend bereits heute mit den derzeit dort verkehrenden Stadtbahn- und Buslinien gut bis sehr gut erschlossen ist. Mit einer weiteren Buslinie könnte nur eine geringe Anzahl von Neukunden gewonnen werden bzw. die vorhandenen Fahrgäste würden durch mögliche Mehrfahrten mit dem Quartierbus nur in geringem Umfang zu Mehreinnahmen beitragen. Angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Frankfurt am Main wird die Realisierung der Maßnahme zurückgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.04.2010, OM 4113 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 687 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2909