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a) Minibuslinie für das Nordend: Das Nordend muss attraktiver werden b) Ringbuslinien mit Minibussen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 456 Betreff: a) Minibuslinie für das Nordend: Das Nordend muss attraktiver werden b) Ringbuslinien mit Minibussen Vorläufige Stellungnahme: Der Vorschlag des Ortsbeirats, für das Nordend zur Verbesserung der Nahmobilität eine Quartierbuslinie einzurichten, wurde von traffiQ im Rahmen eines Gutachtens zur Weiterentwicklung des Busnetzes in Stadtteilen untersucht. Das zwischenzeitlich vorliegende Ergebnis wurde Vertretern des Ortsbeirats 3 am 23. Februar 2012 präsentiert und zusammen mit den in der Anregung OM 687 vom 1.12.2011 formulierten Vorschlägen beraten. Dabei konnte grundsätzliches Einvernehmen erzielt werden, dass die vom Gutachter entworfene Variante weiter entwickelt werden soll. Der darin vorgeschlagene Linienweg soll wie folgt verlaufen: Eschenheimer Tor - Oeder Weg - Glauburgstraße - Friedberger Landstraße - Friedberger Platz - Bornheimer Landstraße - Berger Straße - Merianplatz - (Herderstraße - Elkenbachstraße) - Bornheimer Landstraße - Friedberger Platz - Friedb. Landstr. - Neuhofstraße - Lenaustraße - Glauburgstraße - Oeder Weg - Querstraße - Eschenheimer Tor. Als Ergebnis der Beratungen wurde vereinbart, dass anstelle des oben eingeklammerten Teilabschnittes eine Alternative über Baumweg, Sandweg und Schellingstraße zur Anbindung der dortigen Einkaufsmöglichkeiten geprüft werden soll. Der Gutachter hat für die oben dargestellte Variante Kosten von ca. 420.000,- € pro Jahr ermittelt. Es sind zudem kaum zusätzliche Einnahmen zu erwarten. Da das Nordend mit den vorhandenen Linien des Öffentlichen Personennahverkehrs sehr gut versorgt ist, muss vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der mit der Maßnahme verbundene zusätzliche Nutzen diesen Kosten gegenüber gestellt werden, bevor über eine Realisierung entschieden wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.04.2010, OM 4113 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2011, OM 687