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Umlenken noch möglich?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan Nr. 905 "Kleyerstraße / Ackermannstraße" am 28.09.2017 beschlossen: Ziel des Bebauungsplans Nr. 905 ist die Schaffung von Planungsrecht für ein Wohnquartier mit einem Anteil von 30 Prozent an öffentlich gefördertem Wohnungsbau sowie sozialer Infrastruktur. Es entstehen ca. 380 geförderte Wohnungen. Dies entspricht ca. 30% der BGF Wohnen des gesamten Quartiers. Die Hälfte dieser Wohnfläche, also 15% entstehen gemäß den Vorgaben des Förderweg 1 und die weiteren 15% gemäß den Vorgaben des Förderweg 2. Die Wohnungen werden nach den aktuellen Richtlinien: "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" in Verbindung mit der Landesrichtlinie zur sozialen Wohnraumförderung - geringe Einkommen - und dem ausschließlich städtischen "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2" gefördert. Die Laufzeiten betragen gemäß der städtischen Richtlinien in beiden Förderwegen, also Förderweg 1 und 2, dreißig Jahre. Es werden Wohnungen für 1 - 5 Personenhaushalte gemäß der Flächengrößen der Richtlinien entstehen. Die Anzahl der Räume und die damit verbundenen Größen belaufen sich auf 40 - 96 m2 im Förderweg 1 und 45 - 104 m2 im Förderweg 2. Zur Energieversorgung der neuen Wohnungen wird die Abwärme des benachbarten Rechenzentrums genutzt. Das ist ein vorbildlicher Ansatz, der über die Stadtgrenzen hinaus zu sehr positiven Reaktionen führt. Für sämtliche Dachflächen besteht eine Begrünungspflicht. Erhaltenswerter Baumbestrand wurde gesichert, die Baumstandorte sowie Freiflächen im Plan festgesetzt. Die neuen Erschließungsstraßen werden fast durchweg mit zweiseitigen Baumreihen begrünt. Die Kleyerstraße erhält eine Baumreihe auf ihrer Nordseite als Ergänzung zu der bereits vorhandenen Baumreihe auf der gegenüberliegenden Seite. Dieser Straßenzug wird zu einer Allee ausgestaltet. Vorgartenbereiche sind ebenso wie ruhige Blockinnenbereiche vorgesehen. Am Marie-Pfungst-Platz sind entlang der inneren Platzfläche keine Stellplätze vorgesehen, am nördlichen Platzrand wird keine Durchfahrt für den Kraftfahrzeugverkehr zugelassen. Darüber hinaus sind im öffentlichen Raum Besucherparkplätze vorgesehen. Die Stadtverordnetenversammlung kann beschließen, Stellplätze z.B. für Lieferzonen oder zusätzliche Radabstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu nutzen.