Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
Was wird konkret unternommen, um ab dem Schuljahr 2022/2023 1. eine ausreichende Anzahl an Grundschulplätzen; 2. eine ausreichende Anzahl an a) Grundschul-Betreuungsplätzen; b) Plätzen im U-3-Bereich; c) Plätzen im Ü-3-Bereich; 3. eine ausreichende Anzahl an Ganztagsbetreuungsplätzen vorzuhalten und wie die aktuellen Zahlen dazu sind.
Begründung
Ab dem Jahr 2026 gilt auch für Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Kindergartenkinder besteht der Rechtsanspruch bereits.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
13
OBR 9
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle