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Bereitstellung ausreichender Schul- und Kinderbetreuungsplätze im Stadtbezirk 9

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

Was wird konkret unternommen, um ab dem Schuljahr 2022/2023 1. eine ausreichende Anzahl an Grundschulplätzen; 2. eine ausreichende Anzahl an a) Grundschul-Betreuungsplätzen; b) Plätzen im U-3-Bereich; c) Plätzen im Ü-3-Bereich; 3. eine ausreichende Anzahl an Ganztagsbetreuungsplätzen vorzuhalten und wie die aktuellen Zahlen dazu sind.

Begründung

Ab dem Jahr 2026 gilt auch für Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Kindergartenkinder besteht der Rechtsanspruch bereits.