Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fragen des Ortsbeirates beantworten!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Der Magistrat hat mit dem Investor Ende 2014 einen Städtebaulichen Vertrag abgeschlossen. Damit wurden insbesondere die Grundlagen für die Errichtung von 30% gefördertem Wohnungsbau geschaffen und die Übernahme von sozialen Folgekosten durch den Investor geregelt. Zu 2.: Aus Sicht des Magistrats ist die Planung zeitgemäß. Die Stadtverordneten und der Ortsbeirat haben dies ebenfalls durch Ihre entsprechenden Beschlüsse am 19.09.2017 (Ortsbeirat) bzw. 28.09.2017 (Stadtverordnetenversammlung) bestätigt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 905 Kleyerstraße/Ackermannstraße (rechtsverbindlich seit 14.11.2017) wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Konversion eines zuvor industriell-gewerblich genutzten Gebietes zu einem neuen Wohnquartier geschaffen. Rund um einen neuen Quartiersplatz entstehen Einzelhandels-und Gewerbeflächen, zwei neue Kitas sowie über 1.300 Wohnungen. Ein Anteil von 30% des neuen Wohnraums wird als geförderte Wohnungen errichtet (193 Wohnungen im Förderweg 1 zu einer Einstiegsmiete von 5,50 Euro, 123 Wohnungen im Förderweg 2 zu einer Einstiegsmiete von 8,50 Euro). Die übrigen Wohnungen werden als freifinanzierte Mietwohnungen angeboten. Die Gebäude werden mit der Abwärme benachbarter Rechenzentren versorgt. Zu 3., 4. und 5.: Der Magistrat achtet generell auf die Einhaltung von vertraglich vereinbarten Verpflichtungen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann der Magistrat keine Angaben zu Vertragsbedingungen und Eigentümern veröffentlichen.