Verkauf einer Arrondierungsfläche auf dem ehemaligen Avaya-Gelände Kleyerstraße; Bezirk 15, Flur 195, Flurstück 2/107
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 27.11.2015, M
203 Betreff: Verkauf einer Arrondierungsfläche auf dem
ehemaligen Avaya-Gelände Kleyerstraße; Bezirk 15, Flur 195, Flurstück 2/107
I. Dem Abschluss eines
Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Star D+R+O GmbH
& Co.KG Mainzer Landstraße
46 60325 Frankfurt am Main
Grundstück:
Gemarkung
Frankfurt Bezirk 15
Flur 195
Nr. 2/107
noch zu vermessende Teilfläche von
ca. 155 qm (rot markiert) Kaufpreis: 48.930,00 €
Kosten und
Steuern: Sämtliche Kosten dieses Vertrages und seiner
Durchführung, die Grunderwerbssteuer, die Vermessungskosten und etwaiger
Genehmigungen und Bescheinigungen gehen zu Lasten der Käuferin
Besondere
Bedingungen: Sollte der Käufer den Kaufgegenstand innerhalb von
10 Jahren nach Abschluss des Vertrages zu einem höheren Kaufpreis
weiterveräußern, so hat er dem Verkäufer die Differenz aus dem erzielten
Kaufpreis und dem nun vereinbarten Kaufpreis auszuzahlen
Rechts- und
Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt,
ohne Haftung für offene oder versteckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere
für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit
sowie für Altlasten und/oder schädlichen Bodenveränderungen gemäß
Bundesbodenschutzgesetz(BBodenSchG), für Ansprüche nach dem
Umweltschadengesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für
Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung:
Produktgruppe 31.08 Abwicklung von
Grundstücksgeschäften Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung (2007 -
2013). Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -,
wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis,
dass es sich bei der Fläche aktuell noch um eine Straßenverkehrsfläche handelt.
Das zu arrondierende Grundstück ist derzeit als gewerbliche Baufläche mit einem
Bodenrichtwert von 210,00 €/m2 ausgewiesen. Künftig wird die Fläche im
Bereich des aktuell im Verfahren befindlichen Bebauungsplans B 905 liegen, der
eine gemischte Nutzung mit Wohn- und Gewerbeflächen vorsieht. Die Kommunale
Wertermittlungsstelle legt in ihrer Bewertung vom 28.01.2014 einen künftigen
Bodenrichtwert von 1.250,-€/m2 bei einer WGFZ von 3,27 zu Grunde. Begründung: Die zu veräußernde Teilfläche liegt innerhalb des
derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungsplans B 905. Dessen Zielsetzung ist
die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines
Wohngebiet auf den bisher gewerblich genutzten Flächen. Die in Rede stehende
Teilfläche verläuft an der nordwestlichen Seite des künftigen Baufeldes Block 4
und bildet die Grenze zwischen Baufeld und Straßenverkehrsbereich. Aktuell
handelt es sich um Straßenverkehrsfläche, die im neuen Bebauungsplan
Bestandteil des Baufeldes ausgewiesen werden wird. Im Rahmen der vollständigen Neuordnung des rund
51.000 m2 großen Areals werden neben den Baufeldern auch Straßen und Plätze neu
definiert. Die Arrondierung des Grundstücks erfolgt auf Veranlassung der
Stadtplanung, die durch den neuen Grundstückszuschnitt die Voraussetzung für
eine durchgehende Bebauung ohne einen ansonsten notwendigen Versatz entlang der
Straßenflucht schafft. Es handelt sich um eine städtebaulich wünschenswerte
Maßnahme, die für die Bauplanungen der Käuferin eine untergeordnete Rolle
spielt. Vor diesem Hintergrund wurde der
Kaufpreis anhand des Zugewinns an Bruttogeschossfläche festgelegt. Durch die
aufgrund der Arrondierung des Grundstücks mögliche Umplanung ergibt sich eine
zusätzliche Bruttogeschossfläche von 128 m2. Bei dem von der Kommunalen
Wertermittlungsstelle festgestellten Bodenrichtwert von 1.250 €/m2 und
einer angenommenen WGFZ von 3,27 ergibt sich ein Preis von 382,26 €/qm
BGF, mithin für 128 m2 BGF insgesamt 48.929,28 €. Anlage 1
Maßstab 1:500 Gemarkung Frankfurt (Bez. 15)
Flur 195 Flurstück 2/107 tlw.
Anlage 2
Maßstab 1:2000 Gemarkung Frankfurt (Bez. 15)
Flur 195 Flurstück 2/107 tlw.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 06.09.2022, V 473
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
02.12.2015 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 1
am 19.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 203 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass bei einer Erhöhung der durch die Arrondierung des
Grundstücks zusätzlich gewonnenen Bruttogeschossfläche von 128 m2 der
Kaufpreis unter Berücksichtigung des von der Kommunalen Wertermittlungsstelle
festgestellten Bodenrichtwerts und der angenommenen Wertrelevanten
Geschossflächenzahl dementsprechend angepasst wird. Bezugspunkt für diese
Berechnung ist die in der Vorlage M 203 zugrunde gelegte WGFZ von 3,27.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs
(= Annahme ohne Zusatz) 48. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 26
Beschluss: Der Vorlage M 203 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass bei einer Erhöhung der durch die Arrondierung des Grundstücks zusätzlich
gewonnenen Bruttogeschossfläche von 128 m2 der Kaufpreis unter
Berücksichtigung des von der Kommunalen Wertermittlungsstelle festgestellten
Bodenrichtwerts und der angenommenen Wertrelevanten Geschossflächenzahl
dementsprechend angepasst wird. Bezugspunkt für diese Berechnung ist die der
Vorlage M 203 zugrunde gelegte WGFZ von 3,27. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen Stv.
Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme ohne Zusatz)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6757, 48. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 23 11