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Verkauf einer Arrondierungsfläche auf dem ehemaligen Avaya-Gelände Kleyerstraße; Bezirk 15, Flur 195, Flurstück 2/107

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 27.11.2015, M 203 Betreff: Verkauf einer Arrondierungsfläche auf dem ehemaligen Avaya-Gelände Kleyerstraße; Bezirk 15, Flur 195, Flurstück 2/107 I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Star D+R+O GmbH & Co.KG Mainzer Landstraße 46 60325 Frankfurt am Main Grundstück: Gemarkung Frankfurt Bezirk 15 Flur 195 Nr. 2/107 noch zu vermessende Teilfläche von ca. 155 qm (rot markiert) Kaufpreis: 48.930,00 € Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung, die Grunderwerbssteuer, die Vermessungskosten und etwaiger Genehmigungen und Bescheinigungen gehen zu Lasten der Käuferin Besondere Bedingungen: Sollte der Käufer den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss des Vertrages zu einem höheren Kaufpreis weiterveräußern, so hat er dem Verkäufer die Differenz aus dem erzielten Kaufpreis und dem nun vereinbarten Kaufpreis auszuzahlen Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder versteckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädlichen Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz(BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung (2007 - 2013). Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass es sich bei der Fläche aktuell noch um eine Straßenverkehrsfläche handelt. Das zu arrondierende Grundstück ist derzeit als gewerbliche Baufläche mit einem Bodenrichtwert von 210,00 €/m2 ausgewiesen. Künftig wird die Fläche im Bereich des aktuell im Verfahren befindlichen Bebauungsplans B 905 liegen, der eine gemischte Nutzung mit Wohn- und Gewerbeflächen vorsieht. Die Kommunale Wertermittlungsstelle legt in ihrer Bewertung vom 28.01.2014 einen künftigen Bodenrichtwert von 1.250,-€/m2 bei einer WGFZ von 3,27 zu Grunde. Begründung: Die zu veräußernde Teilfläche liegt innerhalb des derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungsplans B 905. Dessen Zielsetzung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet auf den bisher gewerblich genutzten Flächen. Die in Rede stehende Teilfläche verläuft an der nordwestlichen Seite des künftigen Baufeldes Block 4 und bildet die Grenze zwischen Baufeld und Straßenverkehrsbereich. Aktuell handelt es sich um Straßenverkehrsfläche, die im neuen Bebauungsplan Bestandteil des Baufeldes ausgewiesen werden wird. Im Rahmen der vollständigen Neuordnung des rund 51.000 m2 großen Areals werden neben den Baufeldern auch Straßen und Plätze neu definiert. Die Arrondierung des Grundstücks erfolgt auf Veranlassung der Stadtplanung, die durch den neuen Grundstückszuschnitt die Voraussetzung für eine durchgehende Bebauung ohne einen ansonsten notwendigen Versatz entlang der Straßenflucht schafft. Es handelt sich um eine städtebaulich wünschenswerte Maßnahme, die für die Bauplanungen der Käuferin eine untergeordnete Rolle spielt. Vor diesem Hintergrund wurde der Kaufpreis anhand des Zugewinns an Bruttogeschossfläche festgelegt. Durch die aufgrund der Arrondierung des Grundstücks mögliche Umplanung ergibt sich eine zusätzliche Bruttogeschossfläche von 128 m2. Bei dem von der Kommunalen Wertermittlungsstelle festgestellten Bodenrichtwert von 1.250 €/m2 und einer angenommenen WGFZ von 3,27 ergibt sich ein Preis von 382,26 €/qm BGF, mithin für 128 m2 BGF insgesamt 48.929,28 €. Anlage 1 Maßstab 1:500 Gemarkung Frankfurt (Bez. 15) Flur 195 Flurstück 2/107 tlw. Anlage 2 Maßstab 1:2000 Gemarkung Frankfurt (Bez. 15) Flur 195 Flurstück 2/107 tlw. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 473 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.12.2015 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 1 am 19.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 203 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei einer Erhöhung der durch die Arrondierung des Grundstücks zusätzlich gewonnenen Bruttogeschossfläche von 128 m2 der Kaufpreis unter Berücksichtigung des von der Kommunalen Wertermittlungsstelle festgestellten Bodenrichtwerts und der angenommenen Wertrelevanten Geschossflächenzahl dementsprechend angepasst wird. Bezugspunkt für diese Berechnung ist die in der Vorlage M 203 zugrunde gelegte WGFZ von 3,27. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme ohne Zusatz) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 203 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei einer Erhöhung der durch die Arrondierung des Grundstücks zusätzlich gewonnenen Bruttogeschossfläche von 128 m2 der Kaufpreis unter Berücksichtigung des von der Kommunalen Wertermittlungsstelle festgestellten Bodenrichtwerts und der angenommenen Wertrelevanten Geschossflächenzahl dementsprechend angepasst wird. Bezugspunkt für diese Berechnung ist die der Vorlage M 203 zugrunde gelegte WGFZ von 3,27. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6757, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 23 11

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