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Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-Ginnheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2004, ST 1287 Betreff: Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-Ginnheim Aus Anlass der vorliegenden Anregung des Ortsbeirates wurde die mögliche Fahrtroute der Buslinie 64 durch den Ortskern von Ginnheim nochmals überprüft. Eine Ortsbesichtigung hat dabei ergeben, dass das Fahrverbot für LKW (über 3,5 t) in der Ginnheimer Hohl tatsächlich nur in Fahrtrichtung Hügelstraße besteht. Bei einem Ortstermin der beteiligten Ämter und Gesellschaften wurde jedoch nochmals festgestellt, dass insbesondere im Bereich der Einmündung der Ginnheimer Hohl in die Straße "Alt-Ginnheim" die Straßenquerschnitte einen Linienverkehr mit Bussen stark einschränken. Die dem Ortsbeirat bereits vorgestellten Planungen zur Fortsetzung der Umgestaltung dieses Bereiches als Kirchplatz (M 158/ 03 und M 65/ 02) hätten darüber hinaus weitere Einengungen zur Folge. Um einen Linienbusverkehr doch noch möglich zu machen, müsste diese Planung zur Umgestaltung der Straße "Alt-Ginnheim" und der Ginnheimer Hohl erneut verändert werden. Bei der Betrachtung muss berücksichtigt werden, dass Standardlinienbusse eine größere "Schleppkurve" haben als die bei den bisherigen Planungen zu Grunde gelegten 3-achsigen Müllfahrzeuge, so dass die vom Ortsbeirat geforderte Verbreiterung des Gehwegs in der Straße "Alt-Ginnheim" nicht möglich wäre. Gegebenenfalls müsste auf die Umsetzung der Planung ganz verzichtet werden. Die Führung des Linienweges der Buslinie 64 über die Ginnheimer Hohl und "Alt-Ginnheim" hätte weiterhin zur Folge, dass der eingerichtete Zwei-Richtungsverkehr in der Ginnheimer Hohl in dem Abschnitt zwischen Peter-Böhler-Straße und "Alt-Ginnheim" wieder in eine Einbahnstraße in Richtung "Alt-Ginnheim" geändert werden müsste. Eine Sperrung der Straße "Alt-Ginnheim" für Festivitäten wäre dann nicht mehr möglich. Zur Befahrbarkeit der Ginnheimer Hohl mit Linienbussen ist zudem die Entfernung der Kölner Teller in Höhe der Einmündung "Am Mühlgarten" erforderlich. Sollten all diese vorgenannten Voraussetzungen geschaffen werden, ist letztlich die Befahrbarkeit der Straße "Alt-Ginnheim" durch regelmäßig verkehrende Standardlinienbusse nochmals genau zu überprüfen. Um die Beschaffenheit des Straßenuntergrundes analysieren zu können, werden Probebohrungen nötig. Dabei ist auch von Bedeutung, dass die Belastung durch im 15-Minuten-Takt verkehrende Busse größer ist, als durch ein- bis zweimal pro Woche verkehrende Müllfahrzeuge. In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass der Einsatz kleiner Busse, etwa Midi-Busse wie im Frankfurter Norden, für die Buslinie 64 nicht in Betracht kommt, da diese Linie insbesondere im Schülerverkehr zwischen dem Bereich Platenstraße und Dornbusch sehr hohe Auslastungen erreicht. Deshalb ist eine Bedienung mit Standardlinienbussen erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist mit einer kurz- und mittelfristigen Umsetzung des Wunsches des Ortsbeirates nicht zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2004, OM 3019 Antrag vom 08.12.2011, OF 241/9 Antrag vom 03.01.2013, OF 538/9 Etatanregung vom 16.03.2017, EA 116 Antrag vom 16.03.2017, OF 221/9

Verknüpfte Vorlagen