Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-Ginnheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2004, ST
1287
Betreff: Änderung der
Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-Ginnheim Aus Anlass der vorliegenden Anregung des
Ortsbeirates wurde die mögliche Fahrtroute der Buslinie 64 durch den Ortskern
von Ginnheim nochmals überprüft. Eine Ortsbesichtigung hat dabei ergeben, dass
das Fahrverbot für LKW (über 3,5 t) in der Ginnheimer Hohl tatsächlich nur in
Fahrtrichtung Hügelstraße besteht. Bei einem Ortstermin der beteiligten Ämter und
Gesellschaften wurde jedoch nochmals festgestellt, dass insbesondere im Bereich
der Einmündung der Ginnheimer Hohl in die Straße "Alt-Ginnheim" die
Straßenquerschnitte einen Linienverkehr mit Bussen stark einschränken. Die dem
Ortsbeirat bereits vorgestellten Planungen zur Fortsetzung der Umgestaltung
dieses Bereiches als Kirchplatz (M 158/ 03 und M 65/ 02) hätten darüber hinaus
weitere Einengungen zur Folge. Um einen Linienbusverkehr doch noch möglich zu
machen, müsste diese Planung zur Umgestaltung der Straße "Alt-Ginnheim" und der
Ginnheimer Hohl erneut verändert werden. Bei der Betrachtung muss
berücksichtigt werden, dass Standardlinienbusse eine größere "Schleppkurve"
haben als die bei den bisherigen Planungen zu Grunde gelegten 3-achsigen
Müllfahrzeuge, so dass die vom Ortsbeirat geforderte Verbreiterung des Gehwegs
in der Straße "Alt-Ginnheim" nicht möglich wäre. Gegebenenfalls müsste auf die
Umsetzung der Planung ganz verzichtet werden. Die Führung des Linienweges der Buslinie 64 über die
Ginnheimer Hohl und "Alt-Ginnheim" hätte weiterhin zur Folge, dass der
eingerichtete Zwei-Richtungsverkehr in der Ginnheimer Hohl in dem Abschnitt
zwischen Peter-Böhler-Straße und "Alt-Ginnheim" wieder in eine Einbahnstraße in
Richtung "Alt-Ginnheim" geändert werden müsste. Eine Sperrung der Straße
"Alt-Ginnheim" für Festivitäten wäre dann nicht mehr möglich. Zur Befahrbarkeit der Ginnheimer Hohl
mit Linienbussen ist zudem die Entfernung der Kölner Teller in Höhe der
Einmündung "Am Mühlgarten" erforderlich. Sollten all diese vorgenannten
Voraussetzungen geschaffen werden, ist letztlich die Befahrbarkeit der Straße
"Alt-Ginnheim" durch regelmäßig verkehrende Standardlinienbusse nochmals genau
zu überprüfen. Um die Beschaffenheit des Straßenuntergrundes analysieren zu
können, werden Probebohrungen nötig. Dabei ist auch von Bedeutung, dass die
Belastung durch im 15-Minuten-Takt verkehrende Busse größer ist, als durch ein-
bis zweimal pro Woche verkehrende Müllfahrzeuge. In diesem Zusammenhang wird erneut
darauf hingewiesen, dass der Einsatz kleiner Busse, etwa Midi-Busse wie im
Frankfurter Norden, für die Buslinie 64 nicht in Betracht kommt, da diese Linie
insbesondere im Schülerverkehr zwischen dem Bereich Platenstraße und Dornbusch
sehr hohe Auslastungen erreicht. Deshalb ist eine Bedienung mit
Standardlinienbussen erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist mit einer
kurz- und mittelfristigen Umsetzung des Wunsches des Ortsbeirates nicht zu
rechnen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.09.2004, OM 3019
Antrag vom
08.12.2011, OF
241/9
Antrag vom 03.01.2013, OF 538/9
Etatanregung vom
16.03.2017, EA 116
Antrag vom
16.03.2017, OF
221/9