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Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-Ginnheim

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2004, OM 3019 entstanden aus Vorlage: OF 1005/9 vom 23.08.2004 Betreff: Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-Ginnheim Vorgang: OM 2053 OBR 9; ST 892/03; V 1140 OBR 9; ST 552/04 In der Stellungnahme ST 552/04 hat der Magistrat angekündigt, die Anregung des Ortsbeirates, die Buslinie 64 zukünftig durch Alt-Ginnheim fahren zu lassen, nicht weiter zu verfolgen. Der Ortsbeirat 9 wendet sich hiergegen und weist insbesondere die Begründung des Magistrats in der Stellungnahme zurück: Es entspricht nicht den Tatsachen, dass die Straße "Alt Ginnheim" in Höhe der Alten Bethlehemkirche für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t gesperrt ist. Entsprechende Verkehrszeichen fehlen. Anderenfalls könnten "Ver- und Entsorgungsfahrzeuge von der Größe eines dreiachsigen Müllfahrzeuges" - wie im Bericht des Magistrats B 353/04 dargestellt - wohl auch nicht in diesen Bereich einbiegen. Die übrigen Probleme, die der Magistrat aufgrund der engen Straßenverhältnisse in Ginnheim sieht, lassen sich durch den Einsatz so genannter City-Busse (wie zum Beispiel zwischen Harheim und Berkersheim) vermeiden. Die bisherige geringe Auslastung der Linie 64 spricht sogar dafür, kleinere Fahrzeuge einzusetzen. Die Einrichtung einer Haltestelle im Bereich Alt-Ginnheim würde den optimalen Busanschluss für eine Grund- und Hauptschule, drei Kindertagesstätten, zwei Kirchen, einen Sportverein, drei Gaststätten, zahlreiche Geschäfte, ein Nachbarschaftszentrum und alle Anwohner bedeuten. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, die Haltestelle "Schönbornstraße" der Buslinie 64 von der Westseite der Hügelstraße (das heißt nur in dieser Fahrtrichtung) in den Bereich Alt-Ginnheim zu verlegen und die Strecke unter Einsatz der so genannten City-Busse über die Straßen Ginnheimer Hohl - Alt-Ginnheim - Ginnheimer Landstraße zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2004, ST 1287 Antrag vom 08.12.2011, OF 241/9 Antrag vom 03.01.2013, OF 538/9 Etatanregung vom 16.03.2017, EA 116 Antrag vom 16.03.2017, OF 221/9 Aktenzeichen: 92 11

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