Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch Alt-Ginnheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S
A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2004, OM
3019 entstanden aus Vorlage:
OF 1005/9 vom
23.08.2004 Betreff: Änderung der Fahrtroute der Buslinie 64 durch
Alt-Ginnheim Vorgang:
OM 2053 OBR 9; ST 892/03; V 1140 OBR 9; ST 552/04 In der Stellungnahme ST 552/04 hat der Magistrat
angekündigt, die Anregung des Ortsbeirates, die Buslinie 64 zukünftig
durch Alt-Ginnheim fahren zu lassen, nicht weiter zu verfolgen. Der
Ortsbeirat 9 wendet sich hiergegen und weist insbesondere die Begründung
des Magistrats in der Stellungnahme zurück: Es entspricht nicht den Tatsachen, dass die Straße
"Alt Ginnheim" in Höhe der Alten Bethlehemkirche für Fahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t gesperrt ist. Entsprechende
Verkehrszeichen fehlen. Anderenfalls könnten "Ver- und Entsorgungsfahrzeuge von
der Größe eines dreiachsigen Müllfahrzeuges" - wie im Bericht des Magistrats
B 353/04 dargestellt - wohl auch nicht in diesen Bereich einbiegen. Die
übrigen Probleme, die der Magistrat aufgrund der engen Straßenverhältnisse in
Ginnheim sieht, lassen sich durch den Einsatz so genannter City-Busse (wie zum
Beispiel zwischen Harheim und Berkersheim) vermeiden. Die bisherige geringe
Auslastung der Linie 64 spricht sogar dafür, kleinere Fahrzeuge
einzusetzen. Die Einrichtung einer Haltestelle im
Bereich Alt-Ginnheim würde den optimalen Busanschluss für eine Grund- und
Hauptschule, drei Kindertagesstätten, zwei Kirchen, einen Sportverein, drei
Gaststätten, zahlreiche Geschäfte, ein Nachbarschaftszentrum und alle Anwohner
bedeuten. Der Magistrat wird deshalb
aufgefordert, die Haltestelle "Schönbornstraße" der Buslinie 64 von der
Westseite der Hügelstraße (das heißt nur in dieser Fahrtrichtung) in den
Bereich Alt-Ginnheim zu verlegen und die Strecke unter Einsatz der so genannten
City-Busse über die Straßen Ginnheimer Hohl - Alt-Ginnheim - Ginnheimer
Landstraße zu führen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 09.12.2004, ST 1287
Antrag vom
08.12.2011, OF
241/9
Antrag vom 03.01.2013, OF 538/9
Etatanregung vom
16.03.2017, EA 116
Antrag vom
16.03.2017, OF
221/9 Aktenzeichen: 92 11