Falschparken vor der Ladesäule für Elektrofahrzeuge
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.07.2017, ST 1257 Betreff: Falschparken vor der Ladesäule für
Elektrofahrzeuge Zu 1.: Der beschriebene Parkplatz vor der Ladesäule im
Erich-Ollenhauer-Ring wird mit Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) und dem Zusatz-VZ 1026-60 StVO (Elektrofahrzeuge während des
Ladevorgangs frei) beschildert. Damit kann gegen Falschparker in den für
Elektrofahrzeuge reservierten Bereichen eingeschritten werden, da die
Rechtsgrundlagen für die Fertigung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen und
Durchführung von Abschleppungen damit gegeben sind. Zu 2.: Aus technischen Gründen ist es derzeit weder am
Fahrzeug noch an der Ladesäule feststellbar, ob der Ladevorgang beendet ist.
Aus diesem Grund kann lediglich eine Ahndung erfolgen, wenn offensichtlich kein
Ladevorgang stattfindet, weil das Ladekabel nicht an der Ladesäule
angeschlossen ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.04.2017, OM 1425
Antrag vom
23.04.2019, OF
432/8
Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1259