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Falschparken vor der Ladesäule für Elektrofahrzeuge

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1257 Betreff: Falschparken vor der Ladesäule für Elektrofahrzeuge Zu 1.: Der beschriebene Parkplatz vor der Ladesäule im Erich-Ollenhauer-Ring wird mit Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und dem Zusatz-VZ 1026-60 StVO (Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei) beschildert. Damit kann gegen Falschparker in den für Elektrofahrzeuge reservierten Bereichen eingeschritten werden, da die Rechtsgrundlagen für die Fertigung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen und Durchführung von Abschleppungen damit gegeben sind. Zu 2.: Aus technischen Gründen ist es derzeit weder am Fahrzeug noch an der Ladesäule feststellbar, ob der Ladevorgang beendet ist. Aus diesem Grund kann lediglich eine Ahndung erfolgen, wenn offensichtlich kein Ladevorgang stattfindet, weil das Ladekabel nicht an der Ladesäule angeschlossen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1425 Antrag vom 23.04.2019, OF 432/8 Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1259