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Falschparken vor der Ladesäule für Elektrofahrzeuge

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Elektrofahrzeuge Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, sich wie folgt einzusetzen: Stärkere Kontrollen, um dem Falschparken vor Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Stadtteil zu begegnen. Dazu gehört auch, Maßnahmen in die Wege zu leiten, die sicherstellen, dass auch Elektrofahrzeuge nur für die Zeit des Ladevorgangs dort abgestellt werden dürfen. Begründung: Es fällt auf, dass z. B. an Samstagen die Ladesäule am Erich-Ollenhauer-Ring von benzinbetriebenen Fahrzeugen zugeparkt ist, obwohl dort ein Halteverbot besteht. Von dem Halteverbot ausgenommen sind Elektrofahrzeuge, aber auch nur während des Ladevorgangs. Der ist auf den ersten Blick daran zu erkennen, dass das Ladekabel mit der Station und dem Auto verbunden ist. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass auch ein Elektrofahrzeug inzwischen voll geladen ist, dort aber noch immer parkt. Das wäre ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, wobei unklar ist, wie man von außen das Ende des Ladevorgangs feststellen kann. Empfohlenes Verhalten unter den E-Fahrenden ist, dass man eine spezielle Parkscheibe sichtbar hinterlegt, mit dem voraussichtlichen Ladeende, sowie einer Mobilfunknummer unter der die/der Abwesende zu erreichen ist.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 114/8 Betreff: Falschparken vor der Ladesäule für Elektrofahrzeuge Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, sich wie folgt einzusetzen: Stärkere Kontrollen, um dem Falschparken vor Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Stadtteil zu begegnen. Dazu gehört auch, Maßnahmen in die Wege zu leiten, die sicherstellen, dass auch Elektrofahrzeuge nur für die Zeit des Ladevorgangs dort abgestellt werden dürfen. Begründung: Es fällt auf, dass z. B. an Samstagen die Ladesäule am Erich-Ollenhauer-Ring von benzinbetriebenen Fahrzeugen zugeparkt ist, obwohl dort ein Halteverbot besteht. Von dem Halteverbot ausgenommen sind Elektrofahrzeuge, aber auch nur während des Ladevorgangs. Der ist auf den ersten Blick daran zu erkennen, dass das Ladekabel mit der Station und dem Auto verbunden ist. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass auch ein Elektrofahrzeug inzwischen voll geladen ist, dort aber noch immer parkt. Das wäre ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, wobei unklar ist, wie man von außen das Ende des Ladevorgangs feststellen kann. Empfohlenes Verhalten unter den E-Fahrenden ist, dass man eine spezielle Parkscheibe sichtbar hinterlegt, mit dem voraussichtlichen Ladeende, sowie einer Mobilfunknummer unter der die/der Abwesende zu erreichen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 114/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1425 2017 Die Vorlage OF 114/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext nach den Worten "im Stadtteil zu begegnen" die Worte "insbesondere die Ladestation am Erich-Ollenhauer-Ring" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF und REP (= Ablehnung)

Verknüpfte Vorlagen