Freihalten der E-Ladesäulen auf dem Parkplatz am Erich-Ollenhauer-Ring
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2019, ST 1444 Betreff: Freihalten der E-Ladesäulen auf dem
Parkplatz am Erich-Ollenhauer-Ring Die Kontrolle des verbotswidrigen
Parkens an Elektroladesäulen erfolgt im Rahmen der regulären
Überwachungstätigkeit. Statistisch kann die Anzahl der Verwarnungen nicht
ausgewertet werden, da es für das Parken an Elektroladesäulen keinen eigenen
Tatbestand gibt. Im
Erich-Ollenhauer-Ring ist die Elektroladesäule mittels Verkehrszeichen (VZ) 283
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "absolutes Haltverbot" mit dem Zusatzzeichen
1026-60 StVO "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" beschildert. Es
kommt somit der für das absolute Haltverbot gültige Tatbestand zur
Anwendung. Zur Verdeutlichung werden zusätzlich
zur vorhandenen Beschilderung Piktogramme (VZ 1010-66 StVO
"Elektrofahrzeuge") auf dem Boden aufgebracht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 08.05.2019, V
1259