Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Freihalten der E-Ladesäulen auf dem Parkplatz am Erich-Ollenhauer-Ring

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1444 Betreff: Freihalten der E-Ladesäulen auf dem Parkplatz am Erich-Ollenhauer-Ring Die Kontrolle des verbotswidrigen Parkens an Elektroladesäulen erfolgt im Rahmen der regulären Überwachungstätigkeit. Statistisch kann die Anzahl der Verwarnungen nicht ausgewertet werden, da es für das Parken an Elektroladesäulen keinen eigenen Tatbestand gibt. Im Erich-Ollenhauer-Ring ist die Elektroladesäule mittels Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "absolutes Haltverbot" mit dem Zusatzzeichen 1026-60 StVO "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei" beschildert. Es kommt somit der für das absolute Haltverbot gültige Tatbestand zur Anwendung. Zur Verdeutlichung werden zusätzlich zur vorhandenen Beschilderung Piktogramme (VZ 1010-66 StVO "Elektrofahrzeuge") auf dem Boden aufgebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1259