Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahnen im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST
1069
Betreff: Sturzgefahr beim
Queren der Fahrbahnen im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker
Straße Der Anregung wird
entsprochen. Die
Eindeckung soll bis Ende September 2015 so hergestellt werden, dass eine
barrierefreie Querung der Gleisanlage für Personen im Rollstuhl ohne
Einschränkungen möglich ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.04.2015, OM 4118
Antrag vom
19.12.2015, OF
712/1
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4916