Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahnen im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 591
Betreff: Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahnen im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße Die Unebenheiten in der Gleiseindeckung des Fußgängerüberweges im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße / Rebstöcker Straße wurden inzwischen mit Asphalt ausgebessert. Es ist beabsichtigt, die kompletten Gleisanlagen im oben genannten Bereich im September 2016 zu erneuern. Bis dahin werden in der Gleiseindeckung des Fußgängerüberweges notwendige Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt, die eine Querung der Gleise für Personen mit Mobilitätseinschränkungen ohne Probleme ermöglichen.