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Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahnen im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 591 Betreff: Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahnen im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße Die Unebenheiten in der Gleiseindeckung des Fußgängerüberweges im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße / Rebstöcker Straße wurden inzwischen mit Asphalt ausgebessert. Es ist beabsichtigt, die kompletten Gleisanlagen im oben genannten Bereich im September 2016 zu erneuern. Bis dahin werden in der Gleiseindeckung des Fußgängerüberweges notwendige Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt, die eine Querung der Gleise für Personen mit Mobilitätseinschränkungen ohne Probleme ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4916