Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahnen im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST
591
Betreff: Sturzgefahr beim
Queren der Fahrbahnen im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker
Straße Die Unebenheiten in der
Gleiseindeckung des Fußgängerüberweges im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße /
Rebstöcker Straße wurden inzwischen mit Asphalt ausgebessert. Es ist beabsichtigt, die kompletten
Gleisanlagen im oben genannten Bereich im September 2016 zu erneuern. Bis dahin werden in der
Gleiseindeckung des Fußgängerüberweges notwendige Instandhaltungsmaßnahmen
durchgeführt, die eine Querung der Gleise für Personen mit
Mobilitätseinschränkungen ohne Probleme ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2016, OM 4916