Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße
Begründung
im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße Vorgang: OM 4118/15; ST 1069/15 Mit der ST 1069 vom 24.7.2015 teilt der Magistrat als Antwort auf die OM 4118 vom 28.4.2015 mit, dass der Anregung entsprochen wird und die Eindeckung bis Ende September 2015 so hergestellt wird, dass eine barrierefreie Querung der Gleisanlage im Rollstuhl ohne Einschrenkung möglich ist. Nachdem bis heute diese Eindeckung nicht erfolgt ist, wird der Magistrat erneut gebeten diese Maßnahmen durchführen zu lassen. Begründung: Die Überwege im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße müssen auch von Personen im Rollstuhl und Rollator gefahrenfrei benutzt werden können. Es haben sich inzwischen mehrere fast Unfälle durch das Verklemmen der Räder in den Unebenheiten ergeben. Nur durch die Hilfe von Passanten konnten Stürze vermieden werden.