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Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße Vorgang: OM 4118/15; ST 1069/15 Mit der ST 1069 vom 24.7.2015 teilt der Magistrat als Antwort auf die OM 4118 vom 28.4.2015 mit, dass der Anregung entsprochen wird und die Eindeckung bis Ende September 2015 so hergestellt wird, dass eine barrierefreie Querung der Gleisanlage im Rollstuhl ohne Einschrenkung möglich ist. Nachdem bis heute diese Eindeckung nicht erfolgt ist, wird der Magistrat erneut gebeten diese Maßnahmen durchführen zu lassen. Begründung: Die Überwege im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße müssen auch von Personen im Rollstuhl und Rollator gefahrenfrei benutzt werden können. Es haben sich inzwischen mehrere fast Unfälle durch das Verklemmen der Räder in den Unebenheiten ergeben. Nur durch die Hilfe von Passanten konnten Stürze vermieden werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2015, OF 712/1 Betreff: Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße Vorgang: OM 4118/15; ST 1069/15 Mit der ST 1069 vom 24.7.2015 teilt der Magistrat als Antwort auf die OM 4118 vom 28.4.2015 mit, dass der Anregung entsprochen wird und die Eindeckung bis Ende September 2015 so hergestellt wird, dass eine barrierefreie Querung der Gleisanlage im Rollstuhl ohne Einschrenkung möglich ist. Nachdem bis heute diese Eindeckung nicht erfolgt ist, wird der Magistrat erneut gebeten diese Maßnahmen durchführen zu lassen. Begründung: Die Überwege im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße müssen auch von Personen im Rollstuhl und Rollator gefahrenfrei benutzt werden können. Es haben sich inzwischen mehrere fast Unfälle durch das Verklemmen der Räder in den Unebenheiten ergeben. Nur durch die Hilfe von Passanten konnten Stürze vermieden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4118 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1069 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 1 am 19.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4916 2016 Die Vorlage OF 712/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme