Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/ Rebstöcker Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM
4916 entstanden aus
Vorlage: OF 712/1 vom
19.12.2015 Betreff: Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahn im
Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/ Rebstöcker Straße Vorgang:
OM 4118/15; ST 1069/15 Mit seiner Stellungnahme vom
24.07.2015, ST 1069, teilt der Magistrat als Antwort auf die Anregung des
Ortsbeirats vom 28.04.2015, OM 4118, mit, dass der Anregung entsprochen wird
und die Eindeckung bis Ende September 2015 so hergestellt wird, dass eine
barrierefreie Querung der Gleisanlage im Rollstuhl ohne Einschränkung möglich
ist. Nachdem bis heute diese Eindeckung nicht erfolgt ist, wird der Magistrat
erneut gebeten, diese Maßnahmen durchzuführen. Begründung: Die Überwege im Kreuzungsbereich Mainzer
Landstraße/Rebstöcker Straße müssen auch von Personen im Rollstuhl und mit
Rollator gefahrenfrei benutzt werden können. Es haben sich inzwischen mehrere
Beinaheunfälle durch das Verklemmen der Räder in den Unebenheiten ergeben. Nur
durch die Hilfe von Passanten konnten Stürze vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.04.2015, OM 4118
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.07.2015, ST 1069
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.04.2016, ST 591
Aktenzeichen: 66 0