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Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/ Rebstöcker Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4916 entstanden aus Vorlage: OF 712/1 vom 19.12.2015 Betreff: Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/ Rebstöcker Straße Vorgang: OM 4118/15; ST 1069/15 Mit seiner Stellungnahme vom 24.07.2015, ST 1069, teilt der Magistrat als Antwort auf die Anregung des Ortsbeirats vom 28.04.2015, OM 4118, mit, dass der Anregung entsprochen wird und die Eindeckung bis Ende September 2015 so hergestellt wird, dass eine barrierefreie Querung der Gleisanlage im Rollstuhl ohne Einschränkung möglich ist. Nachdem bis heute diese Eindeckung nicht erfolgt ist, wird der Magistrat erneut gebeten, diese Maßnahmen durchzuführen. Begründung: Die Überwege im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße müssen auch von Personen im Rollstuhl und mit Rollator gefahrenfrei benutzt werden können. Es haben sich inzwischen mehrere Beinaheunfälle durch das Verklemmen der Räder in den Unebenheiten ergeben. Nur durch die Hilfe von Passanten konnten Stürze vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4118 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1069 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 591 Aktenzeichen: 66 0