Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahnen im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM
4118 entstanden aus Vorlage:
OF 606/1 vom
10.04.2015 Betreff: Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahnen im
Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße
Der Magistrat wird dringlich
aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die Überwege im
Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße auch von Personen im
Rollstuhl gefahrenfrei benutzt werden können. Im Rahmen der
Ausbesserungsmaßnahmen ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Vorsorge gegen
das Verklemmen von Rädern in den diversen Unebenheiten getroffen wird. Die Behindertenbeauftrage der Stadt Frankfurt ist
beratend einzubeziehen sowie gegebenenfalls auch das auf den Rollstuhl
angewiesene Mitglied des Ortsbeirates 1. Begründung: Bereits 2013 hat sich der Ortsbeirat in dieser
Angelegenheit an den Magistrat gewandt. Dem Ortsbeirat wurde umgehend
mitgeteilt, dass die Schäden an den Absenkungen der Fußgängerüberwege beseitigt
wurden. Die Schäden an den Absenkungen waren allerdings nur ein Teil des
Problems, denn eine weitere Sturzgefahr geht von den zum Teil erheblichen
Unebenheiten auf der Fahrbahn aus. Wenn sich Räder von Rollstühlen in den Unebenheiten
verklemmt haben, ist die Hilfe mehrerer Passanten nötig. Mit einem Rollstuhl
ist das Queren der Fahrbahn meist nur rückwärts möglich, eine Tortur für alle
Beteiligten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.07.2015, ST 1069
Antrag vom
19.12.2015, OF
712/1
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4916
Aktenzeichen: 66 2