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Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahnen im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4118 entstanden aus Vorlage: OF 606/1 vom 10.04.2015 Betreff: Sturzgefahr beim Queren der Fahrbahnen im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße Der Magistrat wird dringlich aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die Überwege im Kreuzungsbereich Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße auch von Personen im Rollstuhl gefahrenfrei benutzt werden können. Im Rahmen der Ausbesserungsmaßnahmen ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Vorsorge gegen das Verklemmen von Rädern in den diversen Unebenheiten getroffen wird. Die Behindertenbeauftrage der Stadt Frankfurt ist beratend einzubeziehen sowie gegebenenfalls auch das auf den Rollstuhl angewiesene Mitglied des Ortsbeirates 1. Begründung: Bereits 2013 hat sich der Ortsbeirat in dieser Angelegenheit an den Magistrat gewandt. Dem Ortsbeirat wurde umgehend mitgeteilt, dass die Schäden an den Absenkungen der Fußgängerüberwege beseitigt wurden. Die Schäden an den Absenkungen waren allerdings nur ein Teil des Problems, denn eine weitere Sturzgefahr geht von den zum Teil erheblichen Unebenheiten auf der Fahrbahn aus. Wenn sich Räder von Rollstühlen in den Unebenheiten verklemmt haben, ist die Hilfe mehrerer Passanten nötig. Mit einem Rollstuhl ist das Queren der Fahrbahn meist nur rückwärts möglich, eine Tortur für alle Beteiligten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1069 Antrag vom 19.12.2015, OF 712/1 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4916 Aktenzeichen: 66 2