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Magistrats-Informationsveranstaltung zur RTW-Planung Planungsvarianten für die Regionaltangente West (RTW) im Bereich Nordweststadt und Niederursel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1011 Betreff: Magistrats-Informationsveranstaltung zur RTW-Planung Planungsvarianten für die Regionaltangente West (RTW) im Bereich Nordweststadt und Niederursel Die ursprünglichen Planungen zur Regionaltangente West (RTW) sahen eine Trassenführung aus Richtung Eschborn kommend über das geplante Gewerbegebiet Praunheim und die sogenannte Schultrasse zum Nordwestzentrum mit einer fußläufigen Verbindung zu den dort verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Da die Schultrasse am Praunheimer Weg mittlerweile durch die Gebäude der Europäischen Schule belegt ist, musste zunächst intensiv geprüft werden, ob die Schulgebäude ebenerdig umfahren oder unterirdisch unterfahren werden können. Beide Ansätze haben sich als nicht machbar bzw. als nicht realisierungswürdig herausgestellt. Vor diesem Hintergrund ist die Idee entwickelt worden, die RTW vom geplanten Gewerbegebiet Praunheim aus an der Bundesautobahn A5 entlang westlich und nördlich um Niederursel herum zu führen und unmittelbar an das Stadtbahnnetz anzuschließen. Diese Planungsidee ist von der RTW Planungsgesellschaft auch in der Sitzung des Ortsbeirates 8 am 26.09.2013 öffentlich gemacht worden. Um die mit dieser Planungsidee verbunden vielfältigen Fragen, wie sie sich auch in der Anfrage des Ortsbeirates V 872/13 widerspiegeln, beantworten zu können, bedarf es einer intensiven planerischen Durcharbeitung. Da die Planungskosten für diese Alternative das Budget der RTW Planungsgesellschaft erheblich belasten, müssen die Gesellschafter zunächst zustimmen. Der Magistrat strebt eine zeitnahe Beschlussfassung an. Eine positive Beschlussfassung vorausgesetzt, wird die Planung geraume Zeit in Anspruch nehmen, so dass aus heutiger Sicht eine fundierte Informationsveranstaltung frühestens im Jahr 2015 durchgeführt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 31.10.2013, V 872 Anregung an den Magistrat vom 27.03.2014, OM 3036 Auskunftsersuchen vom 22.01.2015, V 1238