Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM
821 entstanden aus Vorlage:
OF 124/2 vom
13.10.2016 Betreff: Bockenheimer Bibliothek wieder als
städtische Einrichtung führen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu
berichten, ob und zu welchem Zeitpunkt es möglich ist, den Verein Lesezeichen
e. V. dahin gehend zu entlasten, dass die Bockenheimer Bibliothek wieder zu 100
Prozent als städtische Einrichtung "Stadtteilbibliothek Bockenheim" geführt
wird . Begründung: Seit November 2004 wird die Bockenheimer Bibliothek
im Rahmen einer Partnerschaft mit der Stadt Frankfurt in ehrenamtlicher Arbeit
vom Verein Lesezeichen e. V. getragen. Dadurch konnte die Stadt erhebliche
Personalkosten einsparen. Dem Verein ist es darüber hinaus zu verdanken, dass
für Kinder, Familien und Senioren Literatur und Informationen bereitstehen und
die Lesekultur im Stadtteil erhalten und gefördert wird. Bockenheim wächst. Besucherzahlen, Neuanmeldungen und
auch die Ausleihen in der Bockenheimer Bibliothek sind kontinuierlich gestiegen
(Ausleihen 2015 = 73.342, ein Plus von 5.238 zu 2014). Aber auch die
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind älter geworden (61 bis 85
Jahre, der Jüngste ist 44) und Nachwuchs, der verbindliche Ausleihzeiten
garantieren könnte, nicht in Sicht. Um den Verein zu entlasten und gleichzeitig diese
wichtige kulturelle Einrichtung zu erhalten, ist die Umwandlung in eine rein
städtische Einrichtung notwendig und sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2017, ST 626
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2017, OM 2169
Anregung an den
Magistrat vom 11.06.2018, OM 3335
Antrag vom
08.03.2019, OF
771/2
Auskunftsersuchen vom 25.03.2019, V 1227
Antrag vom
31.07.2019, OF
857/2
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4958
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2
am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 41 1