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Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 821 entstanden aus Vorlage: OF 124/2 vom 13.10.2016 Betreff: Bockenheimer Bibliothek wieder als städtische Einrichtung führen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchem Zeitpunkt es möglich ist, den Verein Lesezeichen e. V. dahin gehend zu entlasten, dass die Bockenheimer Bibliothek wieder zu 100 Prozent als städtische Einrichtung "Stadtteilbibliothek Bockenheim" geführt wird . Begründung: Seit November 2004 wird die Bockenheimer Bibliothek im Rahmen einer Partnerschaft mit der Stadt Frankfurt in ehrenamtlicher Arbeit vom Verein Lesezeichen e. V. getragen. Dadurch konnte die Stadt erhebliche Personalkosten einsparen. Dem Verein ist es darüber hinaus zu verdanken, dass für Kinder, Familien und Senioren Literatur und Informationen bereitstehen und die Lesekultur im Stadtteil erhalten und gefördert wird. Bockenheim wächst. Besucherzahlen, Neuanmeldungen und auch die Ausleihen in der Bockenheimer Bibliothek sind kontinuierlich gestiegen (Ausleihen 2015 = 73.342, ein Plus von 5.238 zu 2014). Aber auch die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind älter geworden (61 bis 85 Jahre, der Jüngste ist 44) und Nachwuchs, der verbindliche Ausleihzeiten garantieren könnte, nicht in Sicht. Um den Verein zu entlasten und gleichzeitig diese wichtige kulturelle Einrichtung zu erhalten, ist die Umwandlung in eine rein städtische Einrichtung notwendig und sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 626 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2169 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3335 Antrag vom 08.03.2019, OF 771/2 Auskunftsersuchen vom 25.03.2019, V 1227 Antrag vom 31.07.2019, OF 857/2 Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4958 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 41 1

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