Und wieder: Stadtteilbibliothek Bockenheim - kein Ende absehbar
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Bockenheim - kein Ende absehbar Vorgang: OM 821/16 OBR 2; OM 2169/17 OBR 2; ST 626/17; ST 586/18; EA 217/18 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten
- Zu welchem Zeitpunkt wird der vorgesehene Umzug der Bockenheimer Stadtteilbibliothek in die benachbarte größere Liegenschaft auf dem gleichen Grundstück stattfinden und welche Hindernisse standen der Anmietung der Liegenschaft bisher im Wege?
- Wann gedenkt der Magistrat seiner Auskunftspflicht nachzukommen? Begründung: Anfang des Jahres 2019 war der Umzug der Stadtteilbibliothek Bockenheim in eine benachbarte größere Liegenschaft in der Kurfürstenstraße geplant. Im Haushalt 2019 sind 150.000 € für den weiteren Betrieb der Einrichtung eingestellt. Die Notwendigkeit des Umzugs ist im Bildungsdezernat unumstritten. Die Vermieterin unterstützt den Umzug. Über die Gründe für die Verzögerung gibt das Dezernat wegen angeblich laufender Verhandlungen keine Auskunft. Auf mehrere Nachfragen und Anträge bzgl. der Stadtteilbibliothek gab es am 17.07.2017 (ST 626) und am 09.03.2018 (ST 586) folgende aufschlussreiche Auskünfte: "Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zum Haushalt 2018 wird sich der Magistrat mit der Zukunft der BockenheimBibliothek befassen." Und: "Die Stadtbücherei ist kontinuierlich in Gesprächen mit dem Förderverein zur Zukunft der BockenheimBibliothek. Der Magistrat wird dem Orts- beirat nach Einbringung des Haushalts 2018 in die Stadtverordnetenversammlung über die weiteren Planungen zum Bibliotheksstandort berichten." Hat er aber nicht. Den Etatantrag des OBR vom 26.11.2018 hat der Ausschuss für Bildung und Integration nun am 18.02.2019 "im vereinfachten Verfahren" beerdigt. Offenbar besteht weiterhin keine Bereitschaft, den Ortsbeirat zeitnah über das geplante Vorgehen zu informieren.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 08.03.2019,
OF 771/2 Betreff: Und wieder: Stadtteilbibliothek
Bockenheim - kein Ende absehbar Vorgang: OM 821/16 OBR 2; OM 2169/17 OBR 2; ST 626/17; ST
586/18; EA 217/18 OBR 2 Der Ortsbeirat möge
beschließen: Der
Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten 1. Zu welchem Zeitpunkt wird der vorgesehene Umzug
der Bockenheimer Stadtteilbibliothek in die benachbarte größere Liegenschaft
auf dem gleichen Grundstück stattfinden und welche Hindernisse standen der
Anmietung der Liegenschaft bisher im Wege? 2. Wann gedenkt der Magistrat seiner Auskunftspflicht
nachzukommen? Begründung: Anfang des Jahres 2019 war der Umzug der
Stadtteilbibliothek Bockenheim in eine benachbarte größere Liegenschaft in der
Kurfürstenstraße geplant. Im Haushalt 2019 sind 150.000 € für den weiteren Betrieb der
Einrichtung eingestellt. Die Notwendigkeit des Umzugs ist im Bildungsdezernat
unumstritten. Die Vermieterin unterstützt den Umzug. Über die Gründe für die
Verzögerung gibt das Dezernat wegen angeblich laufender Verhandlungen keine
Auskunft. Auf mehrere
Nachfragen und Anträge bzgl. der Stadtteilbibliothek gab es am 17.07.2017
(ST 626) und am 09.03.2018 (ST
586) folgende aufschlussreiche Auskünfte: "Im Rahmen der
Haushaltsverhandlungen zum Haushalt 2018 wird sich der Magistrat mit der
Zukunft der BockenheimBibliothek befassen." Und: "Die Stadtbücherei ist
kontinuierlich in Gesprächen mit dem Förderverein zur Zukunft der
BockenheimBibliothek. Der Magistrat wird dem Orts- beirat nach Einbringung des Haushalts 2018 in die
Stadtverordnetenversammlung über die weiteren Planungen zum Bibliotheksstandort
berichten." Hat er aber nicht. Den Etatantrag des OBR vom 26.11.2018 hat der
Ausschuss für Bildung und Integration nun am 18.02.2019 "im vereinfachten Verfahren"
beerdigt. Offenbar besteht weiterhin keine Bereitschaft, den Ortsbeirat
zeitnah über das geplante Vorgehen zu informieren. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 31.10.2016, OM 821
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2017, ST 626
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2017, OM 2169
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.03.2018, ST 586
Etatanregung vom
26.11.2018, EA 217
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2
am 25.03.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1227 2019
Die Vorlage OF 771/2 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme