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Dauerhaftes Grillverbot im Rebstockpark

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5332 entstanden aus Vorlage: OF 914/2 vom 15.09.2019 Betreff: Dauerhaftes Grillverbot im Rebstockpark Vorgang: V 955/18 OBR 2; ST 738/19 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das temporäre Grillverbot im Rebstockpark in ein dauerhaftes Grillverbot umzuwandeln; 2. zu prüfen und zu berichten, ob das Areal zwischen der Max-Pruss-Straße und der Bundesautobahn 648 als öffentlicher Grillplatz eingerichtet werden kann; 3. zu prüfen und zu berichten, ob ein öffentliches Grillplatzkonzept für die Stadt Frankfurt und die Umlandgemeinden eingerichtet werden kann. Begründung: Eine Online-Petition von Bürgern auf "FFM Frankfurt fragt mich" hat die Mindestunterstützerzahl von 200 deutlich überschritten. Der Ortsbeirat unterstützt durch sein Votum das Anliegen der Bürger. Vor der Einrichtung des Grillverbots kam es an Sommertagen zu einer übermäßigen Belastung des Parks, dem auch die Parkwächter und der Ordnungsdienst nicht gewachsen waren. Wie der Magistrat in der Stellungnahme vom 23.04.2019, ST 738, mitteilt, ist die Stadt nicht in der Lage, die Einhaltung der Parksatzung durchzusetzen, weil sich "wenige Bedienstete . . im Zweifelsfall einer enormen Überzahl von grillenden Personen gegenüber (sehen), die nicht gewillt sind, von ihrem Vorhaben abzulassen". Das aus Brandschutzgründen erlassene temporäre Grillverbot hat trotz einzelner Zuwiderhandlungen insgesamt zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation geführt. Davon haben auch Natur und Umwelt profitiert. Seit das Grillverbot wegen der Trockenheit eingeführt wurde, können die Anwohner den Park wieder zur Erholung nutzen, wie es eigentlich sein sollte. Das wünschen die Bewohner der umliegenden Ortsteile auch für die Zukunft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 955 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 181 Aktenzeichen: 67 0