Dauerhaftes Grillverbot im Rebstockpark
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM
5332 entstanden aus
Vorlage: OF 914/2 vom
15.09.2019 Betreff: Dauerhaftes Grillverbot im Rebstockpark
Vorgang: V 955/18 OBR
2; ST 738/19 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das temporäre Grillverbot im Rebstockpark in ein
dauerhaftes Grillverbot umzuwandeln; 2. zu prüfen und zu berichten, ob das Areal zwischen
der Max-Pruss-Straße und der Bundesautobahn 648 als öffentlicher Grillplatz
eingerichtet werden kann; 3.
zu prüfen und zu berichten, ob ein öffentliches Grillplatzkonzept für die Stadt
Frankfurt und die Umlandgemeinden eingerichtet werden kann. Begründung: Eine Online-Petition von Bürgern auf "FFM Frankfurt
fragt mich" hat die Mindestunterstützerzahl von 200 deutlich überschritten. Der
Ortsbeirat unterstützt durch sein Votum das Anliegen der Bürger. Vor der Einrichtung des Grillverbots kam es an
Sommertagen zu einer übermäßigen Belastung des Parks, dem auch die Parkwächter
und der Ordnungsdienst nicht gewachsen waren. Wie der Magistrat in der
Stellungnahme vom 23.04.2019, ST 738, mitteilt, ist die Stadt nicht in der
Lage, die Einhaltung der Parksatzung durchzusetzen, weil sich "wenige
Bedienstete . . im Zweifelsfall einer enormen Überzahl von grillenden Personen
gegenüber (sehen), die nicht gewillt sind, von ihrem Vorhaben abzulassen".
Das aus Brandschutzgründen erlassene temporäre
Grillverbot hat trotz einzelner Zuwiderhandlungen insgesamt zu einer
wesentlichen Verbesserung der Situation geführt. Davon haben auch Natur und
Umwelt profitiert. Seit das Grillverbot wegen der Trockenheit eingeführt wurde,
können die Anwohner den Park wieder zur Erholung nutzen, wie es eigentlich sein
sollte. Das wünschen die Bewohner der umliegenden Ortsteile auch für die
Zukunft. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.08.2018, V 955
Stellungnahme
des Magistrats vom 23.04.2019, ST 738
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.02.2020, ST 181
Aktenzeichen: 67 0