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Grillen im Rebstockpark

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 955 entstanden aus Vorlage: OF 603/2 vom 26.07.2018 Betreff: Grillen im Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie oft, wie lang, mit wie vielen Personen und an welchen Wochentagen sind die Parkwächter im Rebstockpark in diesem Frühjahr und Sommer tätig gewesen? 2. Welche Sanktionsmöglichkeiten haben die Parkwächter? Falls sie selbst Verstöße gegen die Parksatzung nicht ahnden können, wie ist die Abstimmung mit dem Ordnungsamt und gegebenenfalls der Polizei? 3. Nach wie vor fahren Fahrzeuge auf die Wiesen und auf den Wegen des Parks, um Grillausstattung anzuliefern und abzufahren. Was unternimmt der Magistrat, um dies zu verhindern? 4. In großem Umfang werden weiterhin Grillgeräte eingesetzt, die weniger als 30 Zentimeter Abstand zum Boden haben, auch in Bereichen des Parks, in denen Grillen nicht erlaubt ist. Eine Vielzahl von Brandstellen zeugt davon. Was tut der Magistrat dagegen? 5. Am 06.05.2018 am frühen Nachmittag wurden an zwei Stellen im Park an Horizontalgrills komplette Tiere gegrillt. Dazu wurde in einem Fall eine rechteckige Grube für die Grillkohle ausgehoben, im 2. Fall wurde eine Metallwanne für die Grillkohle direkt auf dem Rasen platziert. Die von einem Mitglied des Ortsbeirates angesprochenen Parkwächter gaben an, das Ordnungsamt darüber bereits informiert zu haben. Zwei Stunden später hatte sich an dem Zustand nichts geändert. Ist dem Magistrat dieser Vorfall bekannt und was gedenkt er zu tun, um so etwas in Zukunft zu verhindern? Begründung: Die Zustände im Rebstockpark haben sich in diesem Sommer nicht zum Guten geändert. An den Wochenenden sind große Teile des Rebstockparks für den nicht grillenden Teil der Bevölkerung nicht nutzbar. Gleichzeitig nehmen die Beschädigungen und Verunreinigungen im Park zu. Schaut man sich die Autokennzeichen an, so ist erkennbar, dass ein nicht unbedeutender Teil der Fahrzeuge der grillenden Parknutzer aus Nachbarkreisen stammt. Offenbar haben sich die regellosen Zustände in den Frankfurter Parks auch im Umland herumgesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2066 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 738 Antrag vom 15.09.2019, OF 914/2 Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5332 Aktenzeichen: 67 0