Grillen im Rebstockpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.04.2019, ST 738 Betreff: Grillen im Rebstockpark
Zu
den einzelnen Punkten der Anregung nimmt der Magistrat wie folgt
Stellung: Zu Punkt 1., 2, 3 und 5: Die angesprochenen Punkte sind
vorrangig ordnungsrechtliche Fragestellungen, die verschiedene Fachämter
betreffen. Im Einzelnen stellt sich dies wie
folgt dar: Zu 1. Die
Parkwächter/innen sind seit dem 30.03.2018 im Rebstockpark im Einsatz. Die
Einsatzzeiten sind Freitag bis Sonntag sowie an Feiertagen von 11:00 Uhr bis
20:00 Uhr mit einstündiger Pause. Die Teamstärke wechselt zwischen mindestens
zwei bis höchstens sechs Personen. Bedienstete der Stadtpolizei kontrollieren in
unregelmäßigen Abständen das Gelände, Missstände werden geahndet. Zu 2. Die Parkwächter haben keine
Sanktionsmöglichkeiten. Wenn Parknutzer/innen nicht auf Ansprache der Wächter
reagieren, melden diese die Verstöße an das Sicherheitstelefon der
Stadtpolizei. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit der
Einsatzkräfte. Die Schließung
der Zuwege für Kraftfahrzeuge in den alten Rebstockpark hinein befindet sich
derzeit in der Abstimmungs- und Umsetzungsphase in Zusammenarbeit mit der Messe
Frankfurt GmbH.
Zu 3. Verstöße
in Bezug auf das Befahren und Parken in der Anlage werden von den Parkwächtern
zur Anzeige gebracht. Zu 4. Im Rebstockpark sind
Flächen gekennzeichnet, auf denen das Grillen vorgesehen ist. Stellen die Parkwächter Verstöße
fest, fordern sie die grillenden Personen auf, das Feuer zu löschen oder den
Platz zu wechseln. Bei Nichtbefolgung wird eine Meldung an das
Sicherheitstelefon der Stadtpolizei weitergegeben. Zu 5. Am 06.05.2018 baten
Parkwächter über das Sicherheitstelefon um Unterstützung bei der Schlichtung
von Streitigkeiten im Park. Die Bediensteten der Stadtpolizei ahndeten darauf
mehrere Verstöße gegen die Grünanlagensatzung, erstellten Anzeigen wegen
Falschparkens und nahmen diverse Personalien auf. Durch das geänderte Freizeitverhalten und den Anstieg
der Bevölkerung kommen die Frankfurter Grünanlagen mittlerweile an ihre
Grenzen. Wenige Bedienstete stehen im Zweifelsfall einer enormen Überzahl von
grillenden Personen gegenüber, die nicht gewillt sind, von ihrem Vorhaben
abzulassen. Hier steht die Eigensicherung der Bediensteten im Vordergrund und
so muss in einigen Fällen von einem Einschreiten abgesehen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.08.2018, V 955
Antrag vom
15.09.2019, OF
914/2
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5332