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Grillen im Rebstockpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 738 Betreff: Grillen im Rebstockpark Zu den einzelnen Punkten der Anregung nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zu Punkt 1., 2, 3 und 5: Die angesprochenen Punkte sind vorrangig ordnungsrechtliche Fragestellungen, die verschiedene Fachämter betreffen. Im Einzelnen stellt sich dies wie folgt dar: Zu 1. Die Parkwächter/innen sind seit dem 30.03.2018 im Rebstockpark im Einsatz. Die Einsatzzeiten sind Freitag bis Sonntag sowie an Feiertagen von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr mit einstündiger Pause. Die Teamstärke wechselt zwischen mindestens zwei bis höchstens sechs Personen. Bedienstete der Stadtpolizei kontrollieren in unregelmäßigen Abständen das Gelände, Missstände werden geahndet. Zu 2. Die Parkwächter haben keine Sanktionsmöglichkeiten. Wenn Parknutzer/innen nicht auf Ansprache der Wächter reagieren, melden diese die Verstöße an das Sicherheitstelefon der Stadtpolizei. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit der Einsatzkräfte. Die Schließung der Zuwege für Kraftfahrzeuge in den alten Rebstockpark hinein befindet sich derzeit in der Abstimmungs- und Umsetzungsphase in Zusammenarbeit mit der Messe Frankfurt GmbH. Zu 3. Verstöße in Bezug auf das Befahren und Parken in der Anlage werden von den Parkwächtern zur Anzeige gebracht. Zu 4. Im Rebstockpark sind Flächen gekennzeichnet, auf denen das Grillen vorgesehen ist. Stellen die Parkwächter Verstöße fest, fordern sie die grillenden Personen auf, das Feuer zu löschen oder den Platz zu wechseln. Bei Nichtbefolgung wird eine Meldung an das Sicherheitstelefon der Stadtpolizei weitergegeben. Zu 5. Am 06.05.2018 baten Parkwächter über das Sicherheitstelefon um Unterstützung bei der Schlichtung von Streitigkeiten im Park. Die Bediensteten der Stadtpolizei ahndeten darauf mehrere Verstöße gegen die Grünanlagensatzung, erstellten Anzeigen wegen Falschparkens und nahmen diverse Personalien auf. Durch das geänderte Freizeitverhalten und den Anstieg der Bevölkerung kommen die Frankfurter Grünanlagen mittlerweile an ihre Grenzen. Wenige Bedienstete stehen im Zweifelsfall einer enormen Überzahl von grillenden Personen gegenüber, die nicht gewillt sind, von ihrem Vorhaben abzulassen. Hier steht die Eigensicherung der Bediensteten im Vordergrund und so muss in einigen Fällen von einem Einschreiten abgesehen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 955 Antrag vom 15.09.2019, OF 914/2 Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5332