Grillen im Rebstockpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2066
Betreff: Grillen im Rebstockpark Vorläufige Stellungnahme: Beim Rebstockgelände handelt es sich um eine Mischfläche; weitere Anteile an der Fläche haben das Amt für Bau und Immobilien, das Amt für Straßenbau und Erschschließung und das Sportamt. Ferner nutzt die Messe Frankfurt als Pächter Teile des Geländes regelmäßig als Parkplatzfläche für Aussteller und Besucher. Um den Sachverhalt abschließend beantworten zu können, besteht noch Abstimmungsbedarf mit den vorgenannten Ämtern.