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Dauerhaftes Grillverbot im Rebstockpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Der Magistrat folgt dem Votum des Ortsbeirates. Das Fachamt wird den derzeitigen Grillplatz im östlichen Teil des Rebstockparks schließen. Zu 2.: Das Fachamt kommt nach Betrachtung der derzeitigen Nutzung des Areals zwischen der Max-Pruss-Straße und der Bundesautobahn 648 zu der Einschätzung, dass sich dieses nicht zur Einrichtung eines Grillplatzes eignet. Das Gelände wird von der Messe Frankfurt mehrfach im Jahr über einen längeren Zeitraum als Ausweichparkplatz benötigt. Zudem werden während verschiedener Veranstaltungen die Flächen für Belange wie Logistik und Lagerung in Anspruch genommen. Der Grillplatz müsste hierfür immer wieder temporär gesperrt werden und stünde dann nicht zur Verfügung. Zu 3.: Das Fachamt arbeitet an einer stadtweiten Betrachtung, die Auskunft über Alternativ- und Potentialflächen für neue bzw. bestehende Grillplätze gibt. Diese Untersuchung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2020 abgeschlossen. Zunächst ist die Entwicklung eines Grillplatzkonzeptes für das Stadtgebiet Frankfurt angedacht.

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