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Chance der Verbesserung des Park-and-ride-Angebots im Frankfurter Nordwesten nicht unnötig aufgeben

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5218 entstanden aus Vorlage: OF 412/7 vom 07.10.2019

Betreff: Chance der Verbesserung des Park-and-ride-Angebots im Frankfurter Nordwesten nicht unnötig aufgeben Vorgang: B 62/14; B 306/19 Aus Sicht des Ortsbeirats 7 ist der Park-and-ride-Platz Taunusblick nach wie vor ein wichtiger Teil des ÖPNV-Angebots im Frankfurter Nordwesten, insbesondere dann, wenn der Park-and-ride-Platz an die U-Bahn-Linie U 7, an die Regionaltangente West und ggf. an die S-Bahn-Linie S 5 angebunden wird. Daher lehnt der Ortsbeirat 7 die B 306, Punkt "Tank- und Rastanlage Taunusblick" ("nicht Weiterverfolgung des Vorhabens Park-and-ride Taunusblick") ab und bittet den Magistrat eindringlich, das Vorhaben doch weiter zu verfolgen. Der Ortsbeirat 7 beauftragt deshalb den Magistrat,

  1. eine erneute Machbarkeitsstudie für den Park-and-ride-Platz Taunusblick zu beauftragen, aber unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklung im Bereich Wohnen, ÖPNV-Ausbau und Reduzierung des Individualverkehrs in Frankfurt/Rhein-Main sowie einer Anbindung an die verlängerte U-Bahn-Linie U 7, RTW und ggf. die S-Bahn-Linie S 5;

  2. eine erneute Offenlegung der bisherigen Machbarkeitsstudien zu veranlassen (dem Ortsbeirat 7 ist nur die - sicher überholte - Vorlage B 62 aus 2014 bekannt). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 39
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle