Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 23.08.2019, B 306 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr
entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 14.12.2017, § 2102 - NR
450/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 240/18 - 1. Wirkungen eines
stadtnahen P+R-Angebots Der Magistrat tritt nach wie vor
dafür ein, dass grundsätzlich ein P+R-Angebot so nah wie möglich am Wohnort der
Pendler verortet werden sollte, damit ein möglichst großer Teil des Weges mit
dem ÖPNV zurückgelegt wird. Ein zielortnahes P+R-Angebot schwächt hingegen das
regionale ÖPNV-Angebot und wirkt damit kontraproduktiv zu den verkehrs- und
umweltpolitischen Zielsetzungen der Stadt Frankfurt am Main. Gerade die derzeit
viel diskutierte Stickoxid-Belastung in der Stadt ist durch eine hohe regionale
Hintergrundbelastung geprägt. Die regionale Dimension darf daher nicht
unbeachtet bleiben. Gleichwohl ist damit zu rechnen,
dass Pendler zu einer erhöhten Parkraumnachfrage bei attraktiven
ÖPNV-Stationen innerhalb der Tarifzone Frankfurt a.M. beitragen. Um die
Wohngebiete nicht zusätzlich zu belasten, ist daher an einigen Stellen ein
ergänzendes P+R-Angebot sinnvoll. 2. Sachstand zu den 2010
beschlossenen Standorten Der Magistrat hat mit Bericht B
287 im Jahr 2010 der Stadtverordnetenversammlung den Ergebnisbericht
"Park-and-Ride in Frankfurt am Main, Standortuntersuchung" vorgelegt. Mit
Beschluss vom 30.09.2010, § 8831, hat die Stadtverordnetenversammlung die
Vorlage zur Kenntnis genommen und den Vorschlag des Magistrats, welche
Standorte vertieft zu untersuchen seien, modifiziert. Zu diesen acht
beschlossenen Standorten stellt sich der aktuelle Sachstand wie folgt dar:
Kaiserlei:
Die
Rahmenplanung Kaiserlei wurde inzwischen gemeinsam mit der Stadt Offenbach
fortgeschrieben. Es ist erkennbar, dass die Verkehrsabwicklung ein maßgeblicher
limitierender Faktor für die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich ist.
Vor diesem Hintergrund wurden stadtübergreifend deutliche
Stellplatzeinschränkungen für den Bereich Kaiserlei festgesetzt. Ein
zusätzliches P+R-Angebot an dieser Stelle würde die prognostizierte
Verkehrskapazität der geplanten Verkehrsanlagen überschreiten und kann daher
bis auf Weiteres nicht in Aussicht genommen werden. In Abhängigkeit der
weiteren Entwicklung zur geplanten Multifunktionshalle wird ein P+R-Angebot im
Bereich Kaiserlei zu einem späteren Zeitpunkt ggf. erneut bewertet. Das Projekt
Multifunktionshalle befindet sich derzeit in einem Verfahrensstand, der noch
keine seriösen Aussagen zur künftigen P+R-Situation im Bereich des Kaiserlei
zulässt. Neu-Isenburg: Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung
2010 standen am P+R-Platz Stadtgrenze Neu-Isenburg noch ausreichende
Kapazitätsreserven zur Verfügung. Nach der Durchbindung der Linie 17 durch die
Stresemannallee zur Stadtgrenze Neu-Isenburg ist die P+R-Nachfrage hier
deutlich gestiegen. Aufgrund der Vollauslastung bzw. zeitweisen Überlastung
wäre ein Ausbau ausgesprochen wünschenswert; ein Ausbau der bestehenden Anlage
ist jedoch aufgrund der Lage im Wald forst- und naturschutzrechtlich limitiert.
Geeignete Erweiterungsmöglichkeiten außerhalb des Waldes stehen nicht zur
Verfügung. Daher wird die Erweiterung des P+R-Platzes Neu-Isenburg nicht mehr
weiterverfolgt. Tank- und Rastanlage
Taunusblick: Alle bisherigen Untersuchungen zur
Stadtbahnverlängerung bis zu einer potenziellen P+R-Großanlage an der T+R
Taunusblick bzw. darüber hinaus nach Steinbach haben gezeigt, dass die
Fahrgastpotenziale bei Weitem nicht ausreichen, um die Investition und den
Betrieb einer Stadtbahnverlängerung volkswirtschaftlich zu rechtfertigen. Die
Untersuchungen haben zudem gezeigt, dass sich die potenziellen Nutzer zu einem
erheblichen Teil aus Verkehrsteilnehmern rekrutieren würden, die heute auf der
Relation Mittelhessen - Frankfurt mit dem Regionalzug unterwegs sind. Da
darüber hinaus die Autobahnverwaltung die Schaffung einer P+R-Großanlage u.a.
mit Hinweis auf die Bestimmungen des Fernstraßengesetzes ablehnt, wird das
Vorhaben nicht mehr weiterverfolgt. Eschborn-Süd: Nach
nachvollziehbarer Einschätzung der Stadt Eschborn (auf deren Gemarkung das
bestehende P+R-Parkdeck steht), ist die bestehende hohe Nachfrage weit
überwiegend den Beschäftigten im Umfeld zuzuordnen und nicht dem P+R-Verkehr.
Eine Erweiterung des Standorts ist deshalb - auch mit Blick auf die bereits
sehr angespannte verkehrliche Situation in den Gewerbegebieten
Eschborn-Süd/Frankfurt-Sossenheim - nicht zielführend und wird daher nicht mehr
weiterverfolgt. Fechenheim: Ein P+R-Angebot
kann hier nur im Zusammenhang mit der geplanten Nordmainischen S-Bahn im Umfeld
der geplanten S-Bahn-Station Fechenheim zwischen verlängerter
Ernst-Heinckel-Straße und Cassellastraße geschaffen werden. Der Magistrat prüft
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens B 895, ob Flächen für ein P+R-Angebot
ausgewiesen werden können. Mertonviertel: Bei diesem
möglichen Standort handelte es sich zunächst um die Aufstockung eines privaten
Parkhauses an der Lurgiallee. Der Eigentümer wurde angeschrieben, zeigte jedoch
kein Interesse. Mittlerweile ist ein Eigentümerwechsel erfolgt. Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 922 "Nördlich Lurgiallee" wird der Magistrat erneut
die Chancen für ein P+R-Angebot an dieser Stelle ausloten.
Rebstockbad: Für die infrage kommenden Flächen
sehen bestehende Bebauungspläne jeweils höherwertige Nutzungen vor. Im
Zusammenhang mit Abstimmungen zur Anpassung der Planungen des Rebstockbereiches
wird das Thema P+R noch einmal erörtert werden; die Aussichten auf Umsetzung
sind jedoch eher gering. Unterliederbach: Der Eigentümer der
Fläche, die HLB Basis AG, betreibt selbst keine P+R-Anlagen. Da Teile der
Fläche wiederkehrend von der HLB als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt
werden, ist eine Erweiterung des bestehenden P+R-Angebots an dieser Stelle
nicht möglich und wird somit nicht weiterverfolgt. 3. Erneute Bewertung von 2010
verworfenen Standorten Weitere vom Magistrat 2010
vorgeschlagene Standorte sollten lt. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
seinerzeit nicht weiter vertieft werden, waren aber zwischenzeitlich wiederholt
Gegenstand von Anregungen der Ortsbeiräte. Friedberger Landstraße:
Der
Makro-Standort Friedberger Landstraße ist als Schnittstelle zwischen dem
übergeordneten Straßennetz (A 661, B 521) und dem lokalen
Schienenverkehrsangebot (Straßenbahn Friedberger Landstraße) grundsätzlich gut
geeignet für ein P+R-Angebot. Die seinerzeit im Fokus stehenden Flächen am
Bodenweg werden mittlerweile mit einer anderen städtebaulichen Zielsetzung
beplant. Weitere Flächen in geeigneter Zuordnung zu den bestehenden
Haltestellen sind nicht verfügbar. Sofern sich jedoch im Rahmen der
Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes die Idee einer neuen Straßenbahnstrecke
bis zur BG Unfallklinik oder sogar darüber hinaus bis Bad Vilbel verfestigen
sollte, wäre die Möglichkeit zur Einrichtung eines P+R-Platzes auf den Flächen
an der Friedberger Landstraße nordöstlich der A 661 erneut zu überprüfen.
Preungesheim: Auch der Makro-Standort Preungesheim ist als
Schnittstelle zwischen A 661 und Stadtbahn U5 grundsätzlich gut geeignet für
eine Aufstockung des bestehenden P+R-Angebots. Die vom Magistrat seinerzeit in
den Fokus genommene Fläche des Verkehrsgrün zwischen Homburger Landstraße und
Gießener Landstraße wurde vom Ortsbeirat abgelehnt. Der Vorschlag des
Ortsbeirates, die bestehenden P+R-Flächen unter der Autobahnbrücke durch ein
Parkdeck aufzustocken, wurde vom Eigentümer der Flächen (HessenMobil)
kategorisch abgelehnt. Dieser Standort wird daher nicht mehr
weiterverfolgt. 4. Erweiterung des
P+R-Haus Borsigallee Das P+R-Haus ist mittlerweile voll
belegt und eine Erweiterung wäre sinnvoll und gewünscht. Die grundsätzlich
bestehende Erweiterungsoption kann in den nächsten Jahren jedoch nicht
umgesetzt werden, da die das Parkhaus umgebenden Außenflächen als
Baustelleneinrichtung für den Bau des Riederwaldtunnels verplant sind. Eine
Nutzung zur Erweiterung des Parkhauses ist mindestens bis zur Fertigstellung
des Tunnels nicht möglich. 5. Berücksichtigung der
weiteren Stadtentwicklung Die seit 2010 vollzogene bzw. die
aus heutiger Sicht absehbare Stadtentwicklung hat keine unmittelbare Auswirkung
auf die Bewertung der Eignung von P+R-Standorten. Mittelbar ergeben sich jedoch
dann Auswirkungen, wenn die Stadtentwicklung auch zu einer Weiterentwicklung
des schienengebundenen Nahverkehrsnetzes in Frankfurt am Main. führt. Die
Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans steht noch ganz am Anfang, die Frage
geeigneter P+R-Standorte wird aber integriert mitbetrachtet. Da sowohl zu den
oben genannten Standorten, als auch zu möglichen neuen Standorten keine
schnelle Veränderung der Sachstände zu erwarten ist, wird der Magistrat zu
diesem Vorgang zukünftig in einem jährlichen Turnus berichten. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
07.10.2019, OF
412/7 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
08.11.2017, NR 450
Bericht des
Magistrats vom 06.08.2018, B 240
Anregung an den
Magistrat vom 22.10.2019, OM 5218
Bericht des
Magistrats vom 06.03.2020, B 105
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11
Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6
am 10.09.2019, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
10 am 10.09.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7
am 10.09.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 306 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8
am 12.09.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5
am 13.09.2019, TO I, TOP 66 Beschluss: a) Die Vorlage B 306 wird als Zwischenbericht zur
Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2
am 16.09.2019, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
11 am 16.09.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (=
Zurückweisung) 34. Sitzung des OBR 9
am 19.09.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3
am 19.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 306 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7
am 22.10.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5218 2019
1. Die Vorlage
B 306 dient unter Hinweis auf OM 5218 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 412/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE (=
Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 3
am 31.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage B 306 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 306 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Kenntnis) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Kenntnis) 36. Sitzung des OBR 3
am 05.12.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 306 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3
am 23.01.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage B 306 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3
am 20.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 306 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3
am 28.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 306 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 4883, 35. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 03.12.2019 Aktenzeichen: 61 10