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Chance der Verbesserung des Park-and-ride-Angebots im Frankfurter Nordwesten nicht unnötig aufgeben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Bericht des Magistrats B 306/19 werden drei Aspekte genannt, die zu der Entscheidung geführt haben, das Vorhaben einer P+R-Anlage an der Rastanlage Taunusblick nicht weiter zu verfolgen. Während der Ortsbeirat vorrangig auf den Aspekt der Fahrgastpotenziale verweist, die sich möglicherweise mit der angedachten städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich verändern könnten, sind aus Sicht der Gesamtverkehrsplanung die beiden anderen Aspekte entscheidungsrelevant: - Ein stadtnahes P+R-Angebot führt zu einer Schwächung des regionalen ÖPNV und es wird mehr motorisierter Individualverkehr in bereits hoch belastete Bereiche gezogen. - Vor dem Hintergrund dieser Wirkungen und mit Hinweis auf die Bestimmungen des Fernstraßengesetzes lehnt die Autobahnverwaltung die Schaffung einer P+R Großanlage an der Raststätte ab. Insbesondere die Tatsache, dass sich die potenziellen Nutzer zu einem erheblichen Teil aus Verkehrsteilnehmenden rekrutieren würden, die heute auf der Relation Mittelhessen - Frankfurt mit dem Regionalzug unterwegs sind, kann nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein. Da alle bisherigen Untersuchungen auch gezeigt haben, dass die Investition und der Betrieb einer Stadtbahnverlängerung volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen wäre, wurde nach 2014 keine weitere Untersuchung zu diesem Thema mehr beauftragt. Eine neue Situation könnte entstehen, wenn ein Baugebiet westlich der A 5 entsteht und dadurch eine Stadtbahnanbindung aus sich heraus sinnvoll würde. Aus den vorgenannten Gründen sieht der Magistrat auch weiterhin keine ausreichende Begründung, eine erneute Machbarkeitsstudie zu beauftragen.