Sossenheim: Verkehrssicherheit auch während des Verkehrsversuchs gewährleisten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST
636
Betreff: Sossenheim:
Verkehrssicherheit auch während des Verkehrsversuchs gewährleisten Zu 1.: Im Nachgang zur ursprünglichen verkehrsrechtlichen
Anordnung "Verkehrsversuch Sossenheim" sind in Absprache und durch
nachträgliche verkehrsrechtliche Anordnungen bereits Maßnahmen zur Unterbindung
des Parkens umgesetzt worden, unter anderem die Markierung von Parkwinkeln oder
die Beschilderung durch Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) in Kurvenbereichen der Schaumburger Straße / Siegener Straße /
Westerwaldstraße. Weitere
Markierungen zum Unterbinden des Parkens im Haltverbot in den vom Ortsbeirat
genannten Bereichen wurden am 03.02.2016 ausgeführt. Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in Bezug auf den
ruhenden Verkehr werden bereits ausgeführt, aber kurzzeitig intensiviert.
Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit wurde über die Sachlage informiert.
Zu 2.: Das Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Ecke
Michaelstraße / Schaumburger Straße wird kurzfristig erfolgen. Zu 3.: Die Änderung der Verkehrsführung in Sossenheim wurde
auf Anregung des Ortsbeirats erarbeitet, vom Ortsbeirat beschlossen und
entsprechend umgesetzt. Dabei wurde für alle Anregungen eine Lösung gesucht.
Auf den Ortsbeirat wurde in der Vergangenheit verwiesen, damit dieser über die
Problematik des Verkehrsversuchs informiert ist, um nach Ablauf des
Probebetriebs eine endgültige Entscheidung treffen zu können. Anfragen, die über das
Sicherheitstelefon-Verkehrssicherheit (069/212-36360) eingehen, werden an die
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit weitergeleitet. Der Magistrat bittet um
Verständnis, dass es in Zeiten mit hoher Auftragslage und / oder geringer
personeller Besetzung zu zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung der
Hinweise kommen kann. Auch wurde erneut kommuniziert, die Anfrage des Bürgers,
sofern möglich, selbständig zu beantworten oder an die zuständige Dienststelle
weiterzuleiten, aber in der Angelegenheit nicht pauschal an den Ortsbeirat zu
verweisen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2016, OM 4895