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Sossenheim: Verkehrssicherheit auch während des Verkehrsversuchs gewährleisten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 636 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit auch während des Verkehrsversuchs gewährleisten Zu 1.: Im Nachgang zur ursprünglichen verkehrsrechtlichen Anordnung "Verkehrsversuch Sossenheim" sind in Absprache und durch nachträgliche verkehrsrechtliche Anordnungen bereits Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens umgesetzt worden, unter anderem die Markierung von Parkwinkeln oder die Beschilderung durch Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kurvenbereichen der Schaumburger Straße / Siegener Straße / Westerwaldstraße. Weitere Markierungen zum Unterbinden des Parkens im Haltverbot in den vom Ortsbeirat genannten Bereichen wurden am 03.02.2016 ausgeführt. Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in Bezug auf den ruhenden Verkehr werden bereits ausgeführt, aber kurzzeitig intensiviert. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit wurde über die Sachlage informiert. Zu 2.: Das Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Ecke Michaelstraße / Schaumburger Straße wird kurzfristig erfolgen. Zu 3.: Die Änderung der Verkehrsführung in Sossenheim wurde auf Anregung des Ortsbeirats erarbeitet, vom Ortsbeirat beschlossen und entsprechend umgesetzt. Dabei wurde für alle Anregungen eine Lösung gesucht. Auf den Ortsbeirat wurde in der Vergangenheit verwiesen, damit dieser über die Problematik des Verkehrsversuchs informiert ist, um nach Ablauf des Probebetriebs eine endgültige Entscheidung treffen zu können. Anfragen, die über das Sicherheitstelefon-Verkehrssicherheit (069/212-36360) eingehen, werden an die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit weitergeleitet. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass es in Zeiten mit hoher Auftragslage und / oder geringer personeller Besetzung zu zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung der Hinweise kommen kann. Auch wurde erneut kommuniziert, die Anfrage des Bürgers, sofern möglich, selbständig zu beantworten oder an die zuständige Dienststelle weiterzuleiten, aber in der Angelegenheit nicht pauschal an den Ortsbeirat zu verweisen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4895