Ortsbeiratsbudget: Verfahren für Zuschüsse an Vereine und Initiativen vereinfachen
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Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4542 entstanden aus Vorlage: OF 784/2 vom 21.09.2015
Betreff: Ortsbeiratsbudget: Verfahren für Zuschüsse an Vereine und Initiativen vereinfachen Vorgang: NR 1005/14; Beschl. d. Stv-V. § 5183/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich das Verfahren für vom Ortsbeirat beschlossene Zuschüsse an Vereine und Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten vereinfachen lässt. Begründung: Das Verfahren für die erweiterte Verwendung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget für soziale Projekte ehrenamtlich arbeitender Vereine und Initiativen erscheint unnötig aufwendig und inklusive des kenntnisnehmenden Unterschriftenverfahrens seitens des Magistrats auch langwierig. Hierbei ist zu beachten, dass die Ortsbeiräte gehalten sind, keine allgemeine Vereinsförderung zu bezuschussen, sondern lediglich zeitlich begrenzte Projekte. Zum Hintergrund: Die mit der Vorlage NR 1005 und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014, § 5183, erweiterten Verwendungsmöglichkeiten für den sozialen Bereich sind laut Schreiben des Hauptamtes vom Januar dieses Jahres als "Gewährung eines Zuschusses" eingestuft. Damit folgt das Verfahren den Vorgaben zur allgemeinen Vereinsförderung, was konkret bedeutet, dass die Gemeinnützigkeit der Zuwendungsempfänger überprüft wird und diese zusätzlich zum Ortsbeiratsbeschluss einen schriftlichen Antrag einreichen müssen. Dem Antrag ist zudem ein Finanzierungsplan und Angaben darüber beizufügen, ob und welche Zuwendungen der Verein oder die Initiative von anderen städtischen Stellen für den gleichen oder auch für andere Zwecke erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2