Ortsbeiratsbudget: Verfahren für Zuschüsse an Vereine und Initiativen vereinfachen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM
4542 entstanden aus
Vorlage: OF 784/2 vom
21.09.2015 Betreff: Ortsbeiratsbudget: Verfahren für Zuschüsse an
Vereine und Initiativen vereinfachen Vorgang: NR 1005/14; Beschl. d. Stv-V. § 5183/14 Der Magistrat wird gebeten, zu
prüfen und zu berichten, inwieweit sich das Verfahren für vom Ortsbeirat
beschlossene Zuschüsse an Vereine und Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten
vereinfachen lässt. Begründung: Das Verfahren für die erweiterte Verwendung von
Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget für soziale Projekte ehrenamtlich arbeitender
Vereine und Initiativen erscheint unnötig aufwendig und inklusive des
kenntnisnehmenden Unterschriftenverfahrens seitens des Magistrats auch
langwierig. Hierbei ist zu beachten, dass die Ortsbeiräte gehalten sind, keine
allgemeine Vereinsförderung zu bezuschussen, sondern lediglich zeitlich
begrenzte Projekte. Zum Hintergrund: Die mit der Vorlage NR 1005 und dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014, § 5183, erweiterten
Verwendungsmöglichkeiten für den sozialen Bereich sind laut Schreiben des
Hauptamtes vom Januar dieses Jahres als "Gewährung eines Zuschusses"
eingestuft. Damit folgt das Verfahren den Vorgaben zur allgemeinen
Vereinsförderung, was konkret bedeutet, dass die Gemeinnützigkeit der
Zuwendungsempfänger überprüft wird und diese zusätzlich zum
Ortsbeiratsbeschluss einen schriftlichen Antrag einreichen müssen. Dem Antrag
ist zudem ein Finanzierungsplan und Angaben darüber beizufügen, ob und welche
Zuwendungen der Verein oder die Initiative von anderen städtischen Stellen für
den gleichen oder auch für andere Zwecke erhält. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
11.09.2014, NR 1005
Stellungnahme
des Magistrats vom 04.03.2016, ST 430
Antrag vom
04.05.2016, OF 8/2
Anregung an
den Magistrat vom 30.05.2016, OM 74