Ortsbeiratsbudget: Verfahren für Zuschüsse an Vereine und Initiativen vereinfachen
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 430
Betreff: Ortsbeiratsbudget: Verfahren für Zuschüsse an Vereine und Initiativen vereinfachen Für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Institutionen gelten die im Haushaltsplan veröffentlichten "Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen" sowie die "Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze". Diese wurden von der Stadtverordnetenversammlung mit dem Haushaltsplan 2015/2016 aktuell beschlossen und die dort getroffenen Vorgaben sind bei der Gewährung eines Zuschusses jedweder Art einzuhalten. Es dient zur Kenntnis, dass die Gemeinnützigkeit geprüft wird, da laut Vorlage NR 1005 und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014, § 5183 das Ortsbeiratsbudget auf die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen erweitert wurde. Dies eröffnet umfänglich neue Fördermöglichkeiten gerade für die Unterstützung von ehrenamtlichem und stadtteilbezogenem Engagement.