Ortsbeiratsbudget: Verfahren für Zuschüsse an Vereine und Initiativen vereinfachen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST
430
Betreff: Ortsbeiratsbudget:
Verfahren für Zuschüsse an Vereine und Initiativen vereinfachen Für die Gewährung von Zuschüssen
an Vereine und Institutionen gelten die im Haushaltsplan veröffentlichten
"Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen" sowie die
"Allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze". Diese wurden von der
Stadtverordnetenversammlung mit dem Haushaltsplan 2015/2016 aktuell beschlossen
und die dort getroffenen Vorgaben sind bei der Gewährung eines Zuschusses
jedweder Art einzuhalten. Es dient zur Kenntnis, dass die Gemeinnützigkeit
geprüft wird, da laut Vorlage NR 1005 und dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014, § 5183 das Ortsbeiratsbudget auf
die Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen und
bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten und Ideen erweitert
wurde. Dies eröffnet umfänglich neue Fördermöglichkeiten gerade für die
Unterstützung von ehrenamtlichem und stadtteilbezogenem Engagement. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.09.2015, OM 4542
Antrag vom
04.05.2016, OF 8/2
Anregung an
den Magistrat vom 30.05.2016, OM 74