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Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne Gegenleistung

Vorlagentyp: B

Bericht

Seit 2017 wurde im Auftrag des Bauherrn durch das Planungsbüro Jo Franzke an einem Konzept für den Umbau des denkmalgeschützten ehemaligen Hochbunkers in Wohnungen gearbeitet. Hierbei fand eine enge Abstimmung mit dem Denkmalamt und der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt am Main statt. Der zuletzt vorgelegte Entwurf zur Schaffung von 25 Wohneinheiten trägt nunmehr sowohl den denkmalrechtlichen Belangen als auch den baurechtlichen Anforderungen Rechnung. Da der Bauherr der Forderung nach Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen nachkommen will, sieht die Planung nunmehr die Realisierung einer Tiefgarage mit 28 Plätzen mit einem Hebesystem auf dem Kaufgegenstand vor, was aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes mit nicht unerheblichen Mehrkosten verbunden ist. Darüber hinaus verursacht der Umbau eines Bunkers in ein Wohngebäude bereits hohe Kosten, die der zusätzlichen Realisierung von gefördertem Wohnen entgegenstehen. Die Durchsetzung der Forderung nach Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnraum hätte die Wirtschaftlichkeit des gesamten Vorhabens und damit die Schaffung von neuem Wohnraum insgesamt in Frage gestellt. Die Veräußerung der vergleichsweise kleinen und selbstständig nicht bebaubaren städtischen Fläche unter Verzicht auf die Schaffung von gefördertem Wohnraum erscheint in diesem Einzelfall in Anbetracht der dargelegten Umstände als angemessen. Aus den genannten Gründen war ein Beschluss zur Veräußerung ohne die geforderte Maßgabe zielführend.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 2
OBR 7
TO I, TOP 29
Angenommen
Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF Freie Wähler
Ablehnung:
Farbechte ÖkoLinX-ARL
Sitzung 3
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 216
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 203 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF IBF Gartenpartei