Verkauf des Grundstücks Gemarkung Praunheim, Flur 15, Flurstück 1/10, Verkehrsfläche Eberstadtstraße
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: PAS Immobilien GmbH, Sensfelder Weg 26, 64293 Darmstadt. Kaufgrundstück: Gemarkung Praunheim (Bezirk 42), Flur 15, Flurstück 1/10, hält 264 m2, Verkehrsfläche Eberstadtstraße. Kaufpreis: 950,- €/m2 für 264 m2, somit 250.800,- €.
- Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung trägt der Käufer.
Begründung
A. Allgemeines
Die PAS Immobilien GmbH ist Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks Gemarkung Praunheim, Flur 15, Flurstück 1/12, das mit einem alten Hochbunker bebaut ist, der unter Denkmalschutz steht. Der Bunker soll umgebaut und darin Wohnbebauung realisiert werden. Es werden Miet- und Eigentumswohnungen, aufgrund des hohen Umbauaufwandes jedoch keine geförderten Mietwohnungen geplant. Für die Umsetzung dieses Bauvorhabens muss das städtische Flurstück 1/10 mit voraussichtlich sechs Baulasten belastet werden (u.a. eine Stellfläche für die Feuerwehr, Unterschreitung von Abstandsflächen und Parkplätze). Diese Vorgaben können auf dem Grundstück der PAS Immobilien GmbH nicht abgebildet werden, da der Bunker im nördlichen Bereich überwiegend auf die Grenze zu dem Flurstück 1/10 gebaut ist.
B. Finanzielle Auswirkungen
Aktuell besteht mit dem Käufer ein Gestattungsvertrag für eine Teilfläche des städtischen Grundstücks von 19 m2 von der Eberstadtstraße bis zur Treppe des Bunkers, um den Zugang sicherstellen zu können. Die Nutzungsentschädigung beträgt 115,- Euro jährlich. Zudem hat der Käufer ein im Grundbuch eingetragenes Kanalrecht an dem städtischen Grundstück.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Flurstücke 1/5 bis 1/9 befinden sich ebenfalls im Eigentum der Stadt und sind im Erbbaurecht vergeben. Für den jeweiligen Erbbauberechtigten der Flurstücke 1/6 und 1/7 existiert ein Zugangs- und Zufahrtsrecht zur Mitbenutzung des städtischen Grundstücks 1/10. Die weiteren Belastungen würden den Wert des Flurstücks 1/10 deutlich mindern und eine künftige Nutzung für die Stadt weiter erschweren. Das Grundstück kann bereits heute nicht eigenständig sinnvoll durch die Stadt genutzt werden.
D. Klimaschutz
Durch einen Verkauf der Fläche wird die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in dem bisher ungenutzten Bunker möglich und gleichzeitig eine sehr positive wirtschaftliche Verwertung des ansonsten nicht eigenständig nutzbaren städtischen Grundstücks erzielt.