Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne Gegenleistung
Anregung
Der Vorlage M 158 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Investor 1. entgegen seiner ausdrücklichen Absicht, mindestens 30 Prozent des entstehenden Wohnraums als geförderten Wohnraum anbietet und 2. mindestens einen Stellplatz für jede Wohnung auf seinem Grundstück bzw. auf einem nahe liegenden Grundstück nachweist. Kommt eine Einigung mit dem Investor nicht im Sinne der Anregung zustande, wird der bestehende Gestattungsvertrag für das Grundstück zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
Begründung
Grundsätzlich hat der Ortsbeirat sich nach einer Vorstellung des Projekts nicht gegen die Umwandlung des Bunkers für Wohnzwecke ausgesprochen. In der Anregung OM 4365 wurde allerdings u. a. angemahnt, dass ausreichend Stellplätze nachgewiesen werden müssen und nicht abgelöst werden können. Diesem Wunsch hat der Magistrat in der Stellungnahme ST 1365 nur teilweise entsprochen. Der Ortsbeirat hat den Verzicht auf die Schaffung von gefördertem Wohnraum stets kritisch gesehen, da - unabhängig von den Grundstückskosten oder möglichen Umbaukosten - für alle Investoren die gleichen Regeln gelten sollten. Zum damaligen Zeitpunkt war dem Ortsbeirat aber nicht bekannt, dass der Investor zur Realisierung seines Projekts auf ein städtisches Grundstück angewiesen ist. Ob dieses nicht unwesentliche Detail in der Vorstellung bewusst verschwiegen wurde, ist nicht nachprüfbar. Gleichwohl sollte die Stadt Frankfurt nun konsequent handeln und einen Verkauf städtischer Grundstücke bzw. eine weitere Gestattung zur Nutzung städtischer Grundstücke an die oben genannten Bedingungen knüpfen.
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 634)
CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL sowie FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 634)