Umbau des Bunkers an der Heerstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2019, ST 1365 Betreff: Umbau des Bunkers an der Heerstraße
Zu Ziffer 1.: Der Magistrat wird im Baugenehmigungsverfahren
selbstverständlich die geltende Stellplatzsatzung beachten. Die Anfang 2017
modifizierte Stellplatzsatzung sieht für Bauherren mehr Flexibilität vor.
Demnach kann auf die Herstellung von bis zu 50% der notwendigen Garagen oder
Stellplätze ablösefrei verzichtet werden, soweit der Stellplatzbedarf durch
besondere Maßnahmen nachhaltig verringert wird. Als solche Maßnahmen sind unter
anderem Car-Sharing-Stellplätze anzusehen. Von dieser Regelung der
Stellplatzsatzung möchte der Bauherr vorliegend Gebrauch machen. Gleichwohl
kann und wird der Magistrat über die Car-Sharing-Stellplätze hinaus weitere
bauliche Stellplätze im näheren Umfeld verlangen, um den Parkplatzdruck im
öffentlichen Straßenraum zu mindern. Zu Ziffer 2.: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird der
Magistrat zum Schutz der Nachbarschaft vor vermeidbarem Baulärm die Vorlage
einer Immissionsschutzprognose verlangen. Grundsätzlich werden Bauarbeiten immer auf die
Tageszeit begrenzt, sodass in den Abend- und Nachtstunden als auch an Sonn- und
Feiertagen keine Bauarbeiten zu erwarten sind. Dennoch kann nicht
ausgeschlossen werden, dass bestimmte Arbeiten aufgrund Anordnungen Dritter,
zum Beispiel der Straßenverkehrsbehörde, nur in verkehrsarmen Zeiten
durchgeführt werden können. Einschlägige Rechtsgrundlage ist dann die Geräte-
und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV). Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.03.2019, OM 4365
Anregung vom
24.11.2020, OA 634