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Umbau des Bunkers an der Heerstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1365 Betreff: Umbau des Bunkers an der Heerstraße Zu Ziffer 1.: Der Magistrat wird im Baugenehmigungsverfahren selbstverständlich die geltende Stellplatzsatzung beachten. Die Anfang 2017 modifizierte Stellplatzsatzung sieht für Bauherren mehr Flexibilität vor. Demnach kann auf die Herstellung von bis zu 50% der notwendigen Garagen oder Stellplätze ablösefrei verzichtet werden, soweit der Stellplatzbedarf durch besondere Maßnahmen nachhaltig verringert wird. Als solche Maßnahmen sind unter anderem Car-Sharing-Stellplätze anzusehen. Von dieser Regelung der Stellplatzsatzung möchte der Bauherr vorliegend Gebrauch machen. Gleichwohl kann und wird der Magistrat über die Car-Sharing-Stellplätze hinaus weitere bauliche Stellplätze im näheren Umfeld verlangen, um den Parkplatzdruck im öffentlichen Straßenraum zu mindern. Zu Ziffer 2.: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird der Magistrat zum Schutz der Nachbarschaft vor vermeidbarem Baulärm die Vorlage einer Immissionsschutzprognose verlangen. Grundsätzlich werden Bauarbeiten immer auf die Tageszeit begrenzt, sodass in den Abend- und Nachtstunden als auch an Sonn- und Feiertagen keine Bauarbeiten zu erwarten sind. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass bestimmte Arbeiten aufgrund Anordnungen Dritter, zum Beispiel der Straßenverkehrsbehörde, nur in verkehrsarmen Zeiten durchgeführt werden können. Einschlägige Rechtsgrundlage ist dann die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4365 Anregung vom 24.11.2020, OA 634