Umbau des Bunkers an der Heerstraße
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat die Schaffung von Wohnraum im Bunker an der Heerstraße, zumal der Umbau in Abstimmung mit dem Denkmalschutz erfolgen soll. Die Umbaumaßnahmen sind allerdings für die unmittelbaren Nachbarn mit erheblichen Belästigungen verbunden, da die dicken Bunkerwände gerade an der Südseite an vielen Stellen durchbrochen werden müssen. Zudem scheint es dem Bauherrn nicht zu gelingen eine Mindestanzahl von Parkplätzen für den neuen entstandenen Wohnraum nachzuweisen. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat bei der Erteilung der Baugenehmigung und der Überwachung der Bauausführung folgendes zu berücksichtigen:
- Der Bauherr muss entsprechend der Stellplatzsatzung eine Mindestzahl von Stellplätzen auch tatsächlich nachweisen können und nicht ablösen. Sollten diese nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden können, sind diese im Umfeld nachzuweisen. Möglich wäre z.B. eine verpflichtende Anmietung auf dem Gelände der Landesfachschule des KFZ-Gewerbes. Die vage Hoffnung auf den späteren Bau einer Tiefgarage ist nicht ausreichend.
- Die Baumaßnahmen müssen den Schutz der Nachbarschaft Rechnung tragen. Ausnahmengenehmigungen für Baumaßnahmen am Wochenende oder in den Abendstunden werden nicht erteilt.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.03.2019,
OF 346/7 Betreff: Umbau des Bunkers an der Heerstraße
Grundsätzlich
begrüßt der Ortsbeirat die Schaffung von Wohnraum im Bunker an der Heerstraße,
zumal der Umbau in Abstimmung mit dem Denkmalschutz erfolgen soll. Die Umbaumaßnahmen sind allerdings für die
unmittelbaren Nachbarn mit erheblichen Belästigungen verbunden, da die dicken
Bunkerwände gerade an der Südseite an vielen Stellen durchbrochen werden
müssen. Zudem scheint es dem Bauherrn nicht
zu gelingen eine Mindestanzahl von Parkplätzen für den neuen entstandenen
Wohnraum nachzuweisen. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den
Magistrat bei der Erteilung der Baugenehmigung und der Überwachung der
Bauausführung folgendes zu berücksichtigen: 1. Der Bauherr muss entsprechend der
Stellplatzsatzung eine Mindestzahl von Stellplätzen auch tatsächlich nachweisen
können und nicht ablösen. Sollten diese nicht auf dem Grundstück nachgewiesen
werden können, sind diese im Umfeld nachzuweisen. Möglich wäre z.B. eine
verpflichtende Anmietung auf dem Gelände der Landesfachschule des KFZ-Gewerbes.
Die vage Hoffnung auf den späteren Bau einer Tiefgarage ist nicht
ausreichend. 2. Die
Baumaßnahmen müssen den Schutz der Nachbarschaft Rechnung tragen.
Ausnahmengenehmigungen für Baumaßnahmen am Wochenende oder in den Abendstunden
werden nicht erteilt. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7
am 19.03.2019, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der GRÜNEN erfolgt ziffernweise Abstimmung.
Beschluss: Anregung an den
Magistrat OM 4365
2019 Die Vorlage OF 346/7 wird in der
vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung:
Ziffer 1: SPD, CDU, FARBECHTE, FDP und fraktionslos
gegen GRÜNE (= Ablehnung) Ziffer 2: Einstimmige Annahme