Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 korrekt im Bericht B 344 vom 19.10.2018 darstellen!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM
4345 entstanden aus
Vorlage: OF 614/3 vom
24.01.2019 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von
Gasleuchten von 2014 korrekt im Bericht B 344 vom 19.10.2018 darstellen!
Vorgang: Beschl. d.
Stv.-V., § 4832/14; OA 250/18 OBR 3; ST 1553/18; B 344/18 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 die Übersicht aller von den
Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen im Ortsbezirk entsprechend dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832,
darzustellen, einschließlich der beschlossenen Ergänzungen aus dem Antrag von
CDU und GRÜNE vom 18.07.2014, NR 974, für den "Ortsbezirk 3 (Nordend):
Gebiet des mittleren Nordends" . Die Übersicht sollte
aufgegliedert sein nach den Kategorien "alle von Gas-Umrüstungsmaßnahmen
betroffenen Straßen im Ortsbezirk 3", "Planung abgeschlossen", "in Umsetzung",
"abgeschlossene Maßnahmen". Die im Bericht des Magistrats B 344 fehlenden
Straßen sind in der Anlage aufgelistet. Der Bericht B 344 vom 19.10.2018 wird
zurückgewiesen. Begründung: Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass der
Magistrat Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung korrekt umsetzt. Nur so
ist eine langfristige Kontrolle der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen durch
den Magistrat kontrollierbar. Im Übrigen hat der Magistrat bereits im Anhang
seiner Stellungnahme ST 1553 vom 10.08.2018 diese vollständige Übersicht
angefertigt als Antwort auf die Anregung OA 250 des Ortsbeirates 3 vom
14.03.2018. Anlage 1 (ca.
179 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
19.04.2018, OA 250
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1553
Bericht des
Magistrats vom 19.10.2018, B 344
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2019, ST 995
Aktenzeichen: 91 52