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Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 korrekt im Bericht B 344 vom 19.10.2018 darstellen!

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4345 entstanden aus Vorlage: OF 614/3 vom 24.01.2019 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 korrekt im Bericht B 344 vom 19.10.2018 darstellen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14; OA 250/18 OBR 3; ST 1553/18; B 344/18 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 die Übersicht aller von den Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen im Ortsbezirk entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, darzustellen, einschließlich der beschlossenen Ergänzungen aus dem Antrag von CDU und GRÜNE vom 18.07.2014, NR 974, für den "Ortsbezirk 3 (Nordend): Gebiet des mittleren Nordends" . Die Übersicht sollte aufgegliedert sein nach den Kategorien "alle von Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen im Ortsbezirk 3", "Planung abgeschlossen", "in Umsetzung", "abgeschlossene Maßnahmen". Die im Bericht des Magistrats B 344 fehlenden Straßen sind in der Anlage aufgelistet. Der Bericht B 344 vom 19.10.2018 wird zurückgewiesen. Begründung: Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Magistrat Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung korrekt umsetzt. Nur so ist eine langfristige Kontrolle der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen durch den Magistrat kontrollierbar. Im Übrigen hat der Magistrat bereits im Anhang seiner Stellungnahme ST 1553 vom 10.08.2018 diese vollständige Übersicht angefertigt als Antwort auf die Anregung OA 250 des Ortsbeirates 3 vom 14.03.2018. Anlage 1 (ca. 179 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.04.2018, OA 250 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1553 Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 995 Aktenzeichen: 91 52

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