Brandschutz in der Nordweststadt verbessern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.05.2019, ST 950 Betreff: Brandschutz in der Nordweststadt
verbessern Grundsätzlich begrüßt der Magistrat
eine Kommunikation von brandschutzrelevanten Punkten bezüglich des Verhaltens
im Notfall, wie beispielsweise das Aufzeigen von Fluchtwegen und Sammelpunkten
oder Hinweise zur Aufzugnutzung in Brandsituationen, in mehreren Sprachen. Die
Verantwortung hierfür liegt jedoch immer bei dem Gebäudeeigentümer oder
Betreiber.
Die baurechtlichen Vorgaben für
Notfallpläne und Beschilderungen richten sich nach der Hessischen Bauordnung
sowie den auf dieser Grundlage erlassenen technischen Baubestimmungen,
Richtlinien und Verordnungen. Aus diesen lässt sich allerdings eine Forderung
nach mehrsprachiger Beschilderung oder die Erstellung von Broschüren in
mehreren Sprachen nicht begründen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.02.2019, OM 4325