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Brandschutz in der Nordweststadt verbessern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 950 Betreff: Brandschutz in der Nordweststadt verbessern Grundsätzlich begrüßt der Magistrat eine Kommunikation von brandschutzrelevanten Punkten bezüglich des Verhaltens im Notfall, wie beispielsweise das Aufzeigen von Fluchtwegen und Sammelpunkten oder Hinweise zur Aufzugnutzung in Brandsituationen, in mehreren Sprachen. Die Verantwortung hierfür liegt jedoch immer bei dem Gebäudeeigentümer oder Betreiber. Die baurechtlichen Vorgaben für Notfallpläne und Beschilderungen richten sich nach der Hessischen Bauordnung sowie den auf dieser Grundlage erlassenen technischen Baubestimmungen, Richtlinien und Verordnungen. Aus diesen lässt sich allerdings eine Forderung nach mehrsprachiger Beschilderung oder die Erstellung von Broschüren in mehreren Sprachen nicht begründen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4325