Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 korrekt im Bericht B 344 vom 19.12.2018 darstellen!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2019, ST 995 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von
Gasleuchten von 2014 korrekt im Bericht B 344 vom 19.12.2018 darstellen!
Der Magistrat hat in seinem Bericht B 344 vom 19.10.2018 den
Fortgang der Umrüstung korrekt dargestellt: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832
vom 24.07.2014 sowie der darin mitbeschlossene Antrag NR 974 vom 18.07.2014
sieht für den jährlichen Bericht an die Stadtverordnetenversammlung keine
Darstellung aller von Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen im Ortsbezirk
3 vor. Die im Antrag von der CDU- und
GRÜNEN-Fraktion, NR 974, vom 18.07.2014 beschlossene Umrüstung der Gasleuchten
auf LED im "mittleren Nordend", unter Erhalt der "Gaslaternen-Optik", wird im
Gesamtprojekt berücksichtigt. Der Bericht des Magistrats B 344 bezieht sich auf die
Berichtszeiträume vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 sowie vom 01.01.2017 bis
31.12.2017. Unter der Überschrift "Schwerpunktmäßige Umrüstung im Ortsbezirk 3"
wird erläutert, dass aufgrund der Ergebnisse der stadtweit durchgeführten
Standsicherheitsprüfungen "eine stärkere Berücksichtigung und damit eine
vorrangige Umrüstung im Ortsbezirk 3 gegenwärtig nicht umsetzbar" ist. Dem Bericht wurde Tabelle 3 angefügt. Diese listet
nicht nur Straßen im Ortsbezirk 3 auf, sondern auch Straßen anderer
Ortsbezirke, die mit
Gasleuchten ausgestattet sind, bereits umgerüstet wurden oder in nächster Zeit zur Umrüstung
anstehen. Straßen, die in
Tabelle 3 nicht erwähnt werden, befinden sich noch nicht im Planungs- oder
Ausführungsstadium. Der jährliche Bericht an die
Stadtverordnetenversammlung gemäß Beschluss § 4832 Ziffer 5 vom 24.07.2014
bezieht sich auf den Fortgang der Gasleuchten-Umrüstung im gesamten
Stadtgebiet. Die Aufzählung aller - rund 450 - umzurüstenden Straßen in
Frankfurt am Main würde keinen Mehrwert an Informationen liefern, da für
Straßen, deren Umrüstung sich noch nicht im Planungsvorlauf befinden, kein
Projektstatus eingetragen werden kann. Daher werden auch im Bericht B 344 nur
die Straßen erwähnt, die bereits umgerüstet wurden oder in denen die Umrüstung
in absehbarer Zeit ansteht. Die Stellungnahme ST 1553 vom 10.08.2018 dagegen
bezieht sich auf den - zum Zeitpunkt der Stellungnahme - aktuellen Stand der
Umrüstungen im Ortsbezirk 3 und enthält gemäß der Anregung "alle von
Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen des Ortsbezirks". Daher sind in
dieser Tabelle auch die Straßen aufgeführt, für die im Berichtszeitraum noch
keine Planungen zur Umrüstung erfolgt und auch keine Eintragung hinsichtlich
des Projektstatus möglich ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.02.2019, OM 4345