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Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 korrekt im Bericht B 344 vom 19.12.2018 darstellen!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 995 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten von 2014 korrekt im Bericht B 344 vom 19.12.2018 darstellen! Der Magistrat hat in seinem Bericht B 344 vom 19.10.2018 den Fortgang der Umrüstung korrekt dargestellt: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014 sowie der darin mitbeschlossene Antrag NR 974 vom 18.07.2014 sieht für den jährlichen Bericht an die Stadtverordnetenversammlung keine Darstellung aller von Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen im Ortsbezirk 3 vor. Die im Antrag von der CDU- und GRÜNEN-Fraktion, NR 974, vom 18.07.2014 beschlossene Umrüstung der Gasleuchten auf LED im "mittleren Nordend", unter Erhalt der "Gaslaternen-Optik", wird im Gesamtprojekt berücksichtigt. Der Bericht des Magistrats B 344 bezieht sich auf die Berichtszeiträume vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 sowie vom 01.01.2017 bis 31.12.2017. Unter der Überschrift "Schwerpunktmäßige Umrüstung im Ortsbezirk 3" wird erläutert, dass aufgrund der Ergebnisse der stadtweit durchgeführten Standsicherheitsprüfungen "eine stärkere Berücksichtigung und damit eine vorrangige Umrüstung im Ortsbezirk 3 gegenwärtig nicht umsetzbar" ist. Dem Bericht wurde Tabelle 3 angefügt. Diese listet nicht nur Straßen im Ortsbezirk 3 auf, sondern auch Straßen anderer Ortsbezirke, die mit Gasleuchten ausgestattet sind, bereits umgerüstet wurden oder in nächster Zeit zur Umrüstung anstehen. Straßen, die in Tabelle 3 nicht erwähnt werden, befinden sich noch nicht im Planungs- oder Ausführungsstadium. Der jährliche Bericht an die Stadtverordnetenversammlung gemäß Beschluss § 4832 Ziffer 5 vom 24.07.2014 bezieht sich auf den Fortgang der Gasleuchten-Umrüstung im gesamten Stadtgebiet. Die Aufzählung aller - rund 450 - umzurüstenden Straßen in Frankfurt am Main würde keinen Mehrwert an Informationen liefern, da für Straßen, deren Umrüstung sich noch nicht im Planungsvorlauf befinden, kein Projektstatus eingetragen werden kann. Daher werden auch im Bericht B 344 nur die Straßen erwähnt, die bereits umgerüstet wurden oder in denen die Umrüstung in absehbarer Zeit ansteht. Die Stellungnahme ST 1553 vom 10.08.2018 dagegen bezieht sich auf den - zum Zeitpunkt der Stellungnahme - aktuellen Stand der Umrüstungen im Ortsbezirk 3 und enthält gemäß der Anregung "alle von Gas-Umrüstungsmaßnahmen betroffenen Straßen des Ortsbezirks". Daher sind in dieser Tabelle auch die Straßen aufgeführt, für die im Berichtszeitraum noch keine Planungen zur Umrüstung erfolgt und auch keine Eintragung hinsichtlich des Projektstatus möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4345

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