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Entschärfung der Kreuzung an der Osthafenbrücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 282 Betreff: Entschärfung der Kreuzung an der Osthafenbrücke Aufgrund der beiden Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung auf der Gerbermühlstraße / Ost-hafenbrücke in 2014 - die Radfahrenden fuhren aus Richtung Offenbach - beschloss die Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main folgende Maßnahmen: - Die Anbringung eines TRIXI-Spiegels am rechten Lichtsignalmast, um die Gefahr des sogenannten "toten Winkels" zu minimieren. - Die Roteinfärbung der Radfahrerfurt über den Einmündungsbereich der Osthafenbrücke und Markierung von Radfahrerpiktogrammen auf dem Radweg ab dem Beginn der Rechtsabbiegespur zur Verbesserung der Erkennbarkeit des Radweges. - Das weitere Vorverlegen der Haltlinie für Radfahrer in Richtung Lichtsignalmast zur Verbesserung des Sichtkontaktes zwischen Rad- und Kfz-Verkehr zu Beginn der Freigabezeit. Hinsichtlich einer Änderung der Steuerung der Lichtsignalanlage ist der Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit (70 km/h) auf der Bundesstraße B 43 (Gerbermühlstraße) wird nicht für erforderlich gehalten, da die Unfälle nicht in Verbindung mit überhöhter Geschwindigkeit stehen. Ebenfalls zieht der Magistrat den Bau einer Rampe aus den bereits in der Stellungnahme 1536/2014 dargelegten Gründen weiterhin nicht in Erwägung. Der Freigabe des westlichen Radweges der Osthafenbrücke stehen Bedenken hinsichtlich einer verkehrssicheren Führung entgegen, da keine sicheren Anschlüsse im Kreisel auf der Honsellbrücke sowie an den darauf folgenden Kreuzungen (Honsellstraße / Mayfahrtstraße. bzw. Hanauer Landstraße / Honsellstraße / Ferdinand-Happ-Straße) bestehen. Auch wenn der Anregung nicht vollumfänglich entsprochen werden kann, geht der Magistrat davon aus, dass mit den eingangs beschriebenen Maßnahmen ein wesentlicher Beitrag zur Entschärfung der Situation geleistet wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257