Entschärfung der Kreuzung an der Osthafenbrücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST
282
Betreff: Entschärfung der
Kreuzung an der Osthafenbrücke Aufgrund der beiden
Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung auf der Gerbermühlstraße /
Ost-hafenbrücke in 2014 - die Radfahrenden fuhren aus Richtung Offenbach -
beschloss die Unfallkommission der Stadt Frankfurt am Main folgende
Maßnahmen:
- Die Anbringung eines
TRIXI-Spiegels am rechten Lichtsignalmast, um die Gefahr des sogenannten "toten
Winkels" zu minimieren. -
Die Roteinfärbung der Radfahrerfurt über den Einmündungsbereich der
Osthafenbrücke und Markierung von Radfahrerpiktogrammen auf dem Radweg ab dem
Beginn der Rechtsabbiegespur zur Verbesserung der Erkennbarkeit des
Radweges. - Das weitere
Vorverlegen der Haltlinie für Radfahrer in Richtung Lichtsignalmast zur
Verbesserung des Sichtkontaktes zwischen Rad- und Kfz-Verkehr zu Beginn der
Freigabezeit.
Hinsichtlich einer Änderung der
Steuerung der Lichtsignalanlage ist der Entscheidungsprozess noch nicht
abgeschlossen.
Eine Herabsetzung der
Geschwindigkeit (70 km/h) auf der Bundesstraße B 43 (Gerbermühlstraße) wird
nicht für erforderlich gehalten, da die Unfälle nicht in Verbindung mit
überhöhter Geschwindigkeit stehen. Ebenfalls zieht der Magistrat den Bau einer Rampe
aus den bereits in der Stellungnahme 1536/2014 dargelegten Gründen weiterhin
nicht in Erwägung. Der
Freigabe des westlichen Radweges der Osthafenbrücke stehen Bedenken
hinsichtlich einer verkehrssicheren Führung entgegen, da keine sicheren
Anschlüsse im Kreisel auf der Honsellbrücke sowie an den darauf folgenden
Kreuzungen (Honsellstraße / Mayfahrtstraße. bzw. Hanauer Landstraße /
Honsellstraße / Ferdinand-Happ-Straße) bestehen. Auch wenn der Anregung nicht vollumfänglich
entsprochen werden kann, geht der Magistrat davon aus, dass mit den eingangs
beschriebenen Maßnahmen ein wesentlicher Beitrag zur Entschärfung der Situation
geleistet wird.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257