Luftreinhalteplanung 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main
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Bericht des Magistrats vom 28.11.2014, B 446
Betreff: Luftreinhalteplanung 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz schreibt den Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, zum zweiten Mal fort und hat den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main um Aktualisierung der Maßnahmen und um weitere Maßnahmenvorschläge gebeten. Noch immer kann an einem Großteil der deutschen verkehrsnahen Luftmessstationen der Grenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) nicht eingehalten werden. In Frankfurt am Main wird der seit 2010 gültige NO2-Grenzwert regelmäßig an den Luftmessstationen Friedberger Landstraße und am Bahnhof Höchst überschritten. Maximal 40 μg/m3 Stickstoffdioxid sind im Jahresmittel erlaubt. Hauptverantwortlich für die hohen Immissionskonzentrationen ist der quellnahe Kraftfahrzeugverkehr. An der Hintergrundstation am Höchster Bahnhof führt ein benachbarter Busbahnhof zu erhöhten Stickoxidwerten. An einer weiteren Messstation für den städtischen Hintergrund (Frankfurt Ost in der Hanauer Landstraße) wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid sicher eingehalten. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, das Belastungsniveau von Luftschadstoffen weiter zu senken und die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Die Möglichkeiten an kommunalen Maßnahmen stoßen jedoch zunehmend an ihre Grenzen und sind nicht ausreichend, die gültigen Grenzwerte, insbesondere in Hinblick auf Stickstoffdioxid, zeitnah einzuhalten. Es ist daher notwendig, gesetzliche Grundlagen und Anreize zu entwickeln, beispielsweise Fahrzeuge mit der Euro 6 / VI Norm schneller flächendeckend einzuführen. Diese Voraussetzungen können auf kommunaler Ebene jedoch nicht geschaffen werden. Der Magistrat hat die als Anlage beigefügten Maßnahmenvorschläge am 07.04.2014 dem Land Hessen übermittelt und zusätzlich um eine Bewertung des Immissionsbeitrags des Flugverkehrs in Frankfurt am Main gebeten. Die Maßnahmenvorschläge beziehen sich auf den gültigen Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein Main, Teilplan Frankfurt am Main. Dieser kann unter www.umweltamt.stadt-frankfurt.de, "Luft- und Stadtklima" -> "Luftreinhalteplanung" heruntergeladen werden. Anlage 1 (ca. 781 KB) Anlage 2 (ca. 2,5 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 20.01.2015, OA 598 Antrag vom 12.01.2015, OF 285/16