Anfrage zum Status des Erwerbsvorgangs der Kindertagesstätte Welt-Raum, Renoirallee 34
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST
555
Betreff: Anfrage zum Status
des Erwerbsvorgangs der Kindertagesstätte Welt-Raum, Renoirallee 34 1. Der Verkauf des Grundstücks vom
Insolvenzverwalter an private Dritte ist nach wie vor nicht rechtswirksam
geworden. Dem Vertrag wurde die nach dem Recht der Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme erforderliche Genehmigung nicht erteilt. Hiergegen läuft
ein Widerspruchsverfahren, an das sich voraussichtlich ein
verwaltungsgerichtliches Verfahren anschließen wird. Erst wenn die Versagung
der Genehmigung keinen Bestand haben sollte, greift die Vorkaufsrechtsausübung,
über die dann ebenfalls im Rahmen eines allerdings zivilgerichtlichen
Verfahrens entschieden werden wird. 2. Die abschließende rechtliche Prüfung wird im
Rahmen der oben beschriebenen gerichtlichen Verfahren erfolgen. 3. Die Ausweisung im Bebauungsplan stellt sicher,
dass das Grundstück ausschließlich zur Errichtung und dem Betrieb einer Kita
genutzt werden kann. Die bauplanungsrechtliche Ausweisung konstituiert jedoch
kein Besitzrecht für einen bestimmten Betreiber. 4. Der Betrieb einer Kita ist nur im Rahmen der für
alle geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zulässig. Dies gilt für jeden
Betreiber. Ob ein anderer Betreiber die Konzeption der Kita Welt-Raum
übernehmen würde, ist nicht absehbar. Es wäre jedoch die Voraussetzung für die
Weiterführung der derzeit gezahlten nicht unerheblichen jährlichen
Betriebszuschüsse der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat wird jedoch den Betrieb der Kita
Welt-Raum mit der derzeitigen Konzeption im Bereich des Riedbergs sicherstellen
und primär alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dies auch am bestehenden
Standort zu gewährleisten. Für den Fall, dass die unter Ziff. 1 genannten
juristischen Schritte sowie die parallel dazu geführten Gespräche mit dem
Insolvenzverwalter nicht zu einer Einigung führen, kann erwogen werden, das
Grundstück zu enteignen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 22.01.2016, V
1570