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Anfrage zum Status des Erwerbsvorgangs der Kindertagesstätte Welt-Raum, Renoirallee 34

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 555 Betreff: Anfrage zum Status des Erwerbsvorgangs der Kindertagesstätte Welt-Raum, Renoirallee 34 1. Der Verkauf des Grundstücks vom Insolvenzverwalter an private Dritte ist nach wie vor nicht rechtswirksam geworden. Dem Vertrag wurde die nach dem Recht der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erforderliche Genehmigung nicht erteilt. Hiergegen läuft ein Widerspruchsverfahren, an das sich voraussichtlich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren anschließen wird. Erst wenn die Versagung der Genehmigung keinen Bestand haben sollte, greift die Vorkaufsrechtsausübung, über die dann ebenfalls im Rahmen eines allerdings zivilgerichtlichen Verfahrens entschieden werden wird. 2. Die abschließende rechtliche Prüfung wird im Rahmen der oben beschriebenen gerichtlichen Verfahren erfolgen. 3. Die Ausweisung im Bebauungsplan stellt sicher, dass das Grundstück ausschließlich zur Errichtung und dem Betrieb einer Kita genutzt werden kann. Die bauplanungsrechtliche Ausweisung konstituiert jedoch kein Besitzrecht für einen bestimmten Betreiber. 4. Der Betrieb einer Kita ist nur im Rahmen der für alle geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zulässig. Dies gilt für jeden Betreiber. Ob ein anderer Betreiber die Konzeption der Kita Welt-Raum übernehmen würde, ist nicht absehbar. Es wäre jedoch die Voraussetzung für die Weiterführung der derzeit gezahlten nicht unerheblichen jährlichen Betriebszuschüsse der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat wird jedoch den Betrieb der Kita Welt-Raum mit der derzeitigen Konzeption im Bereich des Riedbergs sicherstellen und primär alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dies auch am bestehenden Standort zu gewährleisten. Für den Fall, dass die unter Ziff. 1 genannten juristischen Schritte sowie die parallel dazu geführten Gespräche mit dem Insolvenzverwalter nicht zu einer Einigung führen, kann erwogen werden, das Grundstück zu enteignen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2016, V 1570