Sachstand Kita Welt-Raum
Vorlagentyp: V
Begründung
Vorgang: OM 3567/14 OBR 12; ST 53/15 Unter dem 01.10.2016 berichtet die Frankfurter Rundschau (FR), dass die Eigentumsverhältnisse der Kindertagesstätte Welt-Raum zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Insolvenzverwalter noch immer nicht abschließend geklärt seien. Da es strittig sei, ob nun die Stadt ihr Vorkaufrechts ausüben könne und wenn ja, zu welchem Preis, seien Gerichtsverfahren anhängig. Eine außergerichtliche Einigung scheint auch vor dem Hintergrund der erstmaligen Anregung des Ortsbeirates vom 10.10.2014, OM 3567, nicht zustande zu kommen. Laut Bericht der FNP vom 10.07.2015 veräußerte der Insolvenzverwalter die Kita an einen Investor, so auch FR vom 01.10.2016.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 247
entstanden aus Vorlage:
OF 97/12 vom
23.10.2016 Betreff: Sachstand Kita Welt-Raum Vorgang:
OM 3567/14 OBR 12;
ST 53/15 Unter dem 01.10.2016 berichtet die Frankfurter
Rundschau (FR), dass die Eigentumsverhältnisse der Kindertagesstätte Welt-Raum
zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Insolvenzverwalter noch immer
nicht abschließend geklärt seien. Da es strittig sei, ob nun die Stadt ihr
Vorkaufrechts ausüben könne und wenn ja, zu welchem Preis, seien
Gerichtsverfahren anhängig. Eine außergerichtliche Einigung scheint auch vor
dem Hintergrund der erstmaligen Anregung des Ortsbeirates vom 10.10.2014, OM
3567, nicht zustande zu kommen. Laut Bericht der FNP vom 10.07.2015 veräußerte
der Insolvenzverwalter die Kita an einen Investor, so auch FR vom
01.10.2016. Dies vorausgeschickt, wird der
Magistrat im Hinblick auf seine Stellungnahme vom 12.01.2015, ST 53,
gebeten zu berichten, ob 1. die unter Ziffer 1. und 2. in der Stellungnahme ST
53 erwähnte "parallel beauftragte Prüfung" nun zu einem abschließenden Ergebnis
gekommen ist; 2. auch künftig der Weiterbetrieb nebst anstehenden
Renovierungen und Umbaumaßnahmen nach dem Wunsch des Betreibers erfolgen
kann. Begründung: Nach einem über mehrere Jahre anhängigen
Zwangsversteigerungsverfahren mit zwei angekündigten
Zwangsversteigerungsterminen sowie nun anhängigen Gerichtsverfahren scheint
bisher keine abschließende - außergerichtliche - Klärung zwischen der Stadt
Frankfurt am Main und dem Insolvenzverwalter möglich. Der Betreiber mit seinen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kita gewährleistet nunmehr seit Jahren für
die dort angemeldeten Kinder und ihre Eltern in einem rechtlich ungewissen
Eigentumsverhältnis die Betreuung. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.10.2014, OM 3567
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.01.2015, ST 53
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2017, ST 389
Aktenzeichen: 23 20