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Sachstand Kita Welt-Raum

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 389 Betreff: Sachstand Kita Welt-Raum Der Insolvenzverwalter hat das Grundstück der Kita Weltraum mit Vertrag vom 22.06.2015 an einen privaten Dritten veräußert. Die Stadt Frankfurt hat daraufhin zu diesem Vertrag das Vorkaufsrecht ausgeübt und zusätzlich am 12.05.2016 beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag auf Enteignung der Immobilie gestellt. Gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts hat sich der Insolvenzverwalter mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Kammer für Baulandsachen gewandt. Dieses Verfahren ist in erster Instanz rechtshängig. Die beantragte Enteignung verfolgt das gleiche Ziel. Durch den im Grundbuch eingetragenen Enteignungsvermerk wird der Vollzug des Kaufvertrages ebenfalls gesperrt. Damit hat die Stadt Frankfurt am Main derzeit alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe ergriffen, um in das Eigentum der Liegenschaft zu gelangen. Beide Verfahren sind rechtshängig. Aus prozesstaktischen Gründen wird auf eine Darstellung von Einzelheiten zum Verfahrensstand an dieser Stelle verzichtet. Der Magistrat geht derzeit davon aus, durch die genannten Rechtsbehelfe Eigentum an der Liegenschaft zu erwerben. Allerdings wird es erst mit deren rechtswirksamen Abschluss möglich sein, größere Investitionen in das Gebäude vorzunehmen. Einigungsversuche mit dem Insolvenzverwalter verliefen bislang durchweg ergebnislos, sodass der Ausgang der Verfahren abgewartet werden muss. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 247