Sachstand Kita Welt-Raum
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST
389
Betreff: Sachstand Kita
Welt-Raum Der Insolvenzverwalter hat das
Grundstück der Kita Weltraum mit Vertrag vom 22.06.2015 an einen privaten
Dritten veräußert. Die Stadt Frankfurt hat daraufhin zu diesem Vertrag das
Vorkaufsrecht ausgeübt und zusätzlich am 12.05.2016 beim Regierungspräsidium
Darmstadt einen Antrag auf Enteignung der Immobilie gestellt. Gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts hat sich der
Insolvenzverwalter mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der
Kammer für Baulandsachen gewandt. Dieses Verfahren ist in erster Instanz
rechtshängig. Die beantragte Enteignung verfolgt
das gleiche Ziel. Durch den im Grundbuch eingetragenen Enteignungsvermerk wird
der Vollzug des Kaufvertrages ebenfalls gesperrt. Damit hat die Stadt Frankfurt am Main derzeit alle
ihr zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe ergriffen, um in das Eigentum der
Liegenschaft zu gelangen. Beide Verfahren sind rechtshängig. Aus
prozesstaktischen Gründen wird auf eine Darstellung von Einzelheiten zum
Verfahrensstand an dieser Stelle verzichtet. Der Magistrat geht derzeit davon aus, durch die
genannten Rechtsbehelfe Eigentum an der Liegenschaft zu erwerben. Allerdings
wird es erst mit deren rechtswirksamen Abschluss möglich sein, größere
Investitionen in das Gebäude vorzunehmen. Einigungsversuche mit dem Insolvenzverwalter
verliefen bislang durchweg ergebnislos, sodass der Ausgang der Verfahren
abgewartet werden muss. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 04.11.2016, V 247